Die Website bei einer Betriebsübergabe
Bei einer Übergabe wird an Maschinen, Fahrzeuge und Kundenlisten gedacht. An die Internetadresse denkt fast niemand — dabei hängt daran die geschäftliche Post.
WAS ÜBERGEBEN WIRD
Vier Dinge, die mitgehen müssen
Eine Website ist kein Gegenstand, den man übergibt. Sie besteht aus vier Teilen, und jeder liegt woanders.
01
Die Internetadresse
Sie wird auf den neuen Inhaber umgeschrieben — ein geregelter Vorgang beim Anbieter, meist kostenlos. Daran hängen auch die geschäftlichen Mailadressen. Wenn dieser Punkt vergessen wird, läuft die Adresse weiter auf jemanden, der nicht mehr im Betrieb ist.
02
Speicherplatz und Zugänge
Der Vertrag für den Speicherplatz, die Zugangsdaten zum System, der Zugang zum Unternehmensprofil. Alles auf den neuen Inhaber übertragen und Passwörter danach ändern — auch bei einer Übergabe im Guten.
Hinweis aus der Praxis
Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.
„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“
Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss
Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.
Drei Schritte, die in dieser Reihenfolge passieren müssen. Wer beim ersten scheitert, erlebt die anderen beiden nie.
Schritt eins besprechen
DER STICHTAG
Drei Änderungen, die nicht warten
Impressum, Kontaktdaten, Bankverbindung. Alles andere kann nachlaufen — diese drei nicht, weil sie rechtlich oder finanziell sofort greifen.
Am Stichtag selbst, nicht danach.

Schlüsselübergabe am Tresen — die Adresse gehört dazu.
ZUM STICHTAG
Drei Änderungen, die nicht warten können
Manches kann in Ruhe folgen. Drei Dinge gehören an den Tag, an dem der Betrieb übergeht.
DAS IMPRESSUM
Inhabername, Rechtsform, Vertretungsberechtigter, gegebenenfalls Registereintrag und Steuernummer. Das ist eine Pflichtangabe und muss stimmen — ein Impressum mit dem Namen des Vorgängers ist angreifbar.
DIE ADRESSE
Umschreiben lassen, bevor der alte Inhaber den Betrieb verlässt. Danach ist er für die Übertragung nicht mehr greifbar — und ohne ihn geht es nicht.
DIE POSTFÄCHER
Wer liest ab dem Stichtag die Anfragen? Das gehört geklärt, bevor umgestellt wird — sonst laufen Anfragen tagelang in ein Postfach, das niemand mehr öffnet.
WENN DER NAME BLEIBT
Vier Lagen, ehrlich eingeordnet
Ob die Website bleibt oder neu gebaut wird, hängt daran, was mit dem Betriebsnamen passiert.
| Lage | Website | Warum |
|---|---|---|
| Name bleibt, Inhaber wechselt | Bleibt | Nur Impressum, Inhabername und Porträt ändern. Alles, was die Adresse an Bekanntheit hat, bleibt erhalten — das ist der Regelfall. |
| Name wird ergänzt | Bleibt | Etwa Maler Müller, Inhaber Thomas Schmitz. Die Adresse bleibt, der Zusatz kommt in die Texte. |
| Neuer Name, alter Kundenstamm | Neue Adresse, alte umleiten | Die alte Adresse wird dauerhaft auf die neue umgeleitet. So gehen Verweise und Stammkunden nicht verloren. |
| Nur Übernahme des Kundenstamms | Eigene Seite | Wenn der alte Betrieb bestehen bleibt, gehört seine Adresse ihm. Dann bauen Sie eigenes und nehmen nur die Kunden mit. |
Die dritte Zeile ist der Fall, in dem am meisten schiefgeht — weil die Umleitung vergessen wird und Jahre an Bekanntheit verfallen.
Warum wir das machen
GESEHENWERDEN.
Gute Arbeit spricht sich herum. Nur eben langsamer als eine Seite, die man findet.

VIER LAGEN
Wem gehört was, wenn jemand geht
Adresse, Inhalte, Zugänge, Postfach. Bei einer Übergabe zeigt sich, ob diese vier Dinge auf Ihren Namen laufen — vorher merkt es niemand.
Neun Zeilen auf dem Übergabezettel.
WAS SCHIEFGEHT
Vier Fehler bei der Übergabe
Alle vier fällt erst Monate später auf — und dann ist der Vorgänger nicht mehr erreichbar.
01
Die Adresse bleibt beim Vorgänger
Der schwerwiegendste Fall. Sie läuft weiter auf ihn, wird von ihm bezahlt — und wenn er sie irgendwann kündigt, ist Ihre Website weg und Ihre Mailadressen mit. Das ist kein seltener Fall.
02
Das Porträt bleibt stehen
Der Vorgänger lächelt weiter von der Über-uns-Seite. Peinlich, wenn ein Kunde ihn kennt — und ein Hinweis darauf, dass niemand die Seite betreut.
03
Impressum nicht geändert
Eine Pflichtangabe, die nicht stimmt. Wird gern übersehen, weil das Impressum niemand liest — abgemahnt wird es trotzdem.
04
Zugänge nie geändert
Der Vorgänger kommt weiterhin in die Website und ins Postfach. Auch bei einer Übergabe im Guten gehören alle Passwörter zum Stichtag gewechselt — das ist keine Frage des Vertrauens, sondern der Ordnung.

Was übergeben wird, gehört auf eine Liste — die Adresse zuerst.
Was übergeben wird, gehört auf eine Liste — die Adresse zuerst.
Von jeder Seite betrachtet: solide gebaut.
Auf dem Telefon, am Rechner, in der Suche. Eine Betriebsseite muss aus jedem Winkel dasselbe sagen: was Sie machen, wo Sie es machen, wie man Sie erreicht.
Woche 1
Analyse
Nachfrage
Woche 2
Bauplan
Reihenfolge
Woche 6
Kern live
Hub + Spokes
Monat 3
Ausbau
monatlich
Monat 6
Wirkung
messbar
Vom Vorlauf bis zur letzten Textstelle.
DER ABLAUF
Fünf Stationen um den Stichtag
Die Zeichnung zeigt die Reihenfolge: Vor dem Stichtag wird die Adresse umgeschrieben und die Zugänge werden übergeben. Am Stichtag ändern Impressum, Inhabername und Porträt. Danach folgen Unternehmensprofil, Verzeichnisse und die Texte, in denen der alte Inhaber vorkommt.
Entscheidend ist der erste Schritt: Solange der Vorgänger noch im Betrieb ist, unterschreibt er die Übertragung ohne Umstand. Ist er erst einmal weg — im Ruhestand, umgezogen, im Streit — wird aus einer Formalie eine Suche. Das ist derselbe Grundsatz wie beim Anbieterwechsel: erst sichern, dann abschließen.
Der Ablauf ist eine vereinfachte Darstellung aus begleiteten Übergaben und keine Rechtsberatung. Was steuerlich und gesellschaftsrechtlich gilt, klären Steuerberater und Anwalt.
DIE LISTE
Neun Zeilen auf dem Übergabezettel
Was zur Website gehört, passt auf eine halbe Seite — und gehört in dieselbe Mappe wie Fahrzeugscheine und Verträge.
9
Zeilen genügen
Internetadresse und Anbieter · Speicherplatz und Vertragsnummer · Zugang zum System · Postfächer und wer sie liest · Unternehmensprofil · Verzeichniseinträge · Wo die Bilddateien liegen · Wer die Website betreut · Wann zuletzt aktualisiert wurde.
Diese Liste ist auch dann nützlich, wenn keine Übergabe ansteht: Sie ist dieselbe, die bei einem Ausfall gebraucht wird — und dieselbe, die ein Anbieterwechsel verlangt. Wer sie einmal anlegt, hat sie für alle drei Fälle.

Ordner und Belege — die Website gehört in dieselbe Mappe.

DER ZETTEL
Neun Zeilen, einmal ausgefüllt
Wer die Domain hält, wo die Seite liegt, wer das Postfach verwaltet, wo die Bilddateien liegen. Einmal notiert, spart es bei jedem Wechsel Wochen.
Gilt auch ohne Verkauf — etwa bei Krankheit.
Auf einer Betriebsseite darf alles wackeln, nur nicht der Anrufknopf. Er steht auf jeder Seite oben, in der einzigen Farbe, die klickbar ist.
0171 6544435HALTUNG
Was ich Ihnen nicht anbiete
Vier Festlegungen zur Übergabe.
×
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Was bei einer Betriebsübergabe gesellschaftsrechtlich und steuerlich gilt, klären Anwalt und Steuerberater. Das ist im Preis nicht enthalten und darf ich auch nicht leisten.
×
Keine Umschreibung ohne den Vorgänger
Die Übertragung einer Adresse braucht die Mitwirkung des eingetragenen Inhabers. Ohne ihn geht es nicht — auch nicht über mich.
×
Keine Textpflege im Stillen
Wo der alte Inhaber namentlich vorkommt, sage ich Ihnen Bescheid und Sie entscheiden. Ungefragt ändere ich keine Personenangaben.
×
Keine Website ohne Impressumsprüfung
Bevor eine übernommene Seite weiterläuft, sehen wir uns das Impressum an. Das ist keine Zusatzleistung, es gehört dazu.
HÄUFIGE FRAGEN
Was Betriebe an dieser Stelle fragen
Ich habe einen Betrieb übernommen. Was zuerst?
–
Sehen Sie nach, auf wen die Internetadresse eingetragen ist — solange der Vorgänger erreichbar ist. Danach Impressum und Inhaberangaben, dann die Zugänge und Passwörter. Alles andere kann folgen.
Der Vorgänger ist nicht mehr erreichbar.
+
Muss ich die Website neu bauen?
+
Der Betrieb bekommt einen neuen Namen.
+
Was ist mit den Bildern des Vorgängers?
+
Für wen
Der Aufbau ist derselbe. Was sich unterscheidet, sind die Fragen, die Ihre Kunden stellen.

AUTOR UND QUELLEN
Christof Oppermann
Inhaber 12web, Neuss · Über mich
Baut seit 15 Jahren Websites, seit 2018 mit Schwerpunkt auf Handwerks- und Mittelstandsbetrieben in Nordrhein-Westfalen. Der Ablauf stammt aus begleiteten Übergaben. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Geprüft am 26.08.2026
01
Eigene Suchbegriff-Recherche 12web
35 dokumentierte Bausteine mit 471 benannten Feldern — Grundlage der Aussagen zum Seitenaufbau
02
Bauteil-Bibliothek 12web
Offen einsehbar unter /kalkulator/ — Grundlage der genannten Preise und Umfänge
03
Handwerkskammer Düsseldorf — Konjunkturbericht Handwerk
Preisrechner auf 12web.de
OHNE ANFRAGE
Was Ihre Website kosten würde
Wenn Sie beim Lesen an den eigenen Betrieb denken: Fünf Entscheidungen, ein Preis. Sie sehen die Zahl, bevor Sie Ihre Adresse angeben.
Feste Preise
Keine Anfrage nötig
Kein Newsletter
Dauert etwa drei Minuten. Vorher nachlesen: Leitfaden
Struktur entsteht
/leitfaden/
/leitfaden/aufbau/
/leitfaden/betreiben/
/leitfaden/bilder/
/leitfaden/gefunden-werden/
Jeder Posten hat seinen Preis, und der steht vor dem ersten Termin fest. Was Ihre Website kostet, ergibt sich aus dem, was sie wirklich braucht – nicht aus einem Paket.
Erst reden,
dann rechnen.
Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.
Sie schicken das Formular oder rufen an.
Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.
Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.
Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.
In zwei Minuten ausgefüllt
Ihre Angaben gehen verschlüsselt direkt an uns und werden nicht weitergegeben.