Websites für Handwerk und kleine Dienstleister · Neuss

Die Website bei einer Betriebsübergabe

Bei einer Übergabe wird an Maschinen, Fahrzeuge und Kundenlisten gedacht. An die Internetadresse denkt fast niemand — dabei hängt daran die geschäftliche Post.

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WAS ÜBERGEBEN WIRD

Eine Website ist kein Gegenstand, den man übergibt. Sie besteht aus vier Teilen, und jeder liegt woanders.

Vier Dinge, die mitgehen müssen

Eine Website ist kein Gegenstand, den man übergibt. Sie besteht aus vier Teilen, und jeder liegt woanders.

01

Die Internetadresse

Sie wird auf den neuen Inhaber umgeschrieben — ein geregelter Vorgang beim Anbieter, meist kostenlos. Daran hängen auch die geschäftlichen Mailadressen. Wenn dieser Punkt vergessen wird, läuft die Adresse weiter auf jemanden, der nicht mehr im Betrieb ist.

02

Speicherplatz und Zugänge

Der Vertrag für den Speicherplatz, die Zugangsdaten zum System, der Zugang zum Unternehmensprofil. Alles auf den neuen Inhaber übertragen und Passwörter danach ändern — auch bei einer Übergabe im Guten.

Hinweis aus der Praxis

Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.

„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“

Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss

Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.

07 — In dieser Reihenfolge
GEFUNDEN.
VERSTANDEN.
ANGERUFEN.

Drei Schritte, die in dieser Reihenfolge passieren müssen. Wer beim ersten scheitert, erlebt die anderen beiden nie.

Schritt eins besprechen
Gepflegte Pinnwand mit gleichmäßig gehefteten Blättern

DER STICHTAG

Drei Änderungen, die nicht warten

Impressum, Kontaktdaten, Bankverbindung. Alles andere kann nachlaufen — diese drei nicht, weil sie rechtlich oder finanziell sofort greifen.

Was ins Impressum gehört

Am Stichtag selbst, nicht danach.

Schlüsselübergabe über den Tresen an einen Kunden

Schlüsselübergabe am Tresen — die Adresse gehört dazu.

ZUM STICHTAG

Drei Änderungen, die nicht warten können

Manches kann in Ruhe folgen. Drei Dinge gehören an den Tag, an dem der Betrieb übergeht.

DAS IMPRESSUM

Inhabername, Rechtsform, Vertretungsberechtigter, gegebenenfalls Registereintrag und Steuernummer. Das ist eine Pflichtangabe und muss stimmen — ein Impressum mit dem Namen des Vorgängers ist angreifbar.

DIE ADRESSE

Umschreiben lassen, bevor der alte Inhaber den Betrieb verlässt. Danach ist er für die Übertragung nicht mehr greifbar — und ohne ihn geht es nicht.

DIE POSTFÄCHER

Wer liest ab dem Stichtag die Anfragen? Das gehört geklärt, bevor umgestellt wird — sonst laufen Anfragen tagelang in ein Postfach, das niemand mehr öffnet.

WENN DER NAME BLEIBT

Vier Lagen, ehrlich eingeordnet

Ob die Website bleibt oder neu gebaut wird, hängt daran, was mit dem Betriebsnamen passiert.

LageWebsiteWarum
Name bleibt, Inhaber wechseltBleibtNur Impressum, Inhabername und Porträt ändern. Alles, was die Adresse an Bekanntheit hat, bleibt erhalten — das ist der Regelfall.
Name wird ergänztBleibtEtwa Maler Müller, Inhaber Thomas Schmitz. Die Adresse bleibt, der Zusatz kommt in die Texte.
Neuer Name, alter KundenstammNeue Adresse, alte umleitenDie alte Adresse wird dauerhaft auf die neue umgeleitet. So gehen Verweise und Stammkunden nicht verloren.
Nur Übernahme des KundenstammsEigene SeiteWenn der alte Betrieb bestehen bleibt, gehört seine Adresse ihm. Dann bauen Sie eigenes und nehmen nur die Kunden mit.

Die dritte Zeile ist der Fall, in dem am meisten schiefgeht — weil die Umleitung vergessen wird und Jahre an Bekanntheit verfallen.

Warum wir das machen

GESEHENWERDEN.

Gute Arbeit spricht sich herum. Nur eben langsamer als eine Seite, die man findet.

Kurz aufgeklappter Zollstock neben einem Hausschlüssel

VIER LAGEN

Wem gehört was, wenn jemand geht

Adresse, Inhalte, Zugänge, Postfach. Bei einer Übergabe zeigt sich, ob diese vier Dinge auf Ihren Namen laufen — vorher merkt es niemand.

Was in den Vertrag gehört

Neun Zeilen auf dem Übergabezettel.

WAS SCHIEFGEHT

Vier Fehler bei der Übergabe

Alle vier fällt erst Monate später auf — und dann ist der Vorgänger nicht mehr erreichbar.

01

Die Adresse bleibt beim Vorgänger

Der schwerwiegendste Fall. Sie läuft weiter auf ihn, wird von ihm bezahlt — und wenn er sie irgendwann kündigt, ist Ihre Website weg und Ihre Mailadressen mit. Das ist kein seltener Fall.

02

Das Porträt bleibt stehen

Der Vorgänger lächelt weiter von der Über-uns-Seite. Peinlich, wenn ein Kunde ihn kennt — und ein Hinweis darauf, dass niemand die Seite betreut.

03

Impressum nicht geändert

Eine Pflichtangabe, die nicht stimmt. Wird gern übersehen, weil das Impressum niemand liest — abgemahnt wird es trotzdem.

04

Zugänge nie geändert

Der Vorgänger kommt weiterhin in die Website und ins Postfach. Auch bei einer Übergabe im Guten gehören alle Passwörter zum Stichtag gewechselt — das ist keine Frage des Vertrauens, sondern der Ordnung.

Weites Feld mit einem einzelnen Hof am Horizont – ein Betrieb ohne Ortsbezug geht in der Suche unter

Was übergeben wird, gehört auf eine Liste — die Adresse zuerst.

Was übergeben wird, gehört auf eine Liste — die Adresse zuerst.

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Von jeder Seite betrachtet: solide gebaut.

Auf dem Telefon, am Rechner, in der Suche. Eine Betriebsseite muss aus jedem Winkel dasselbe sagen: was Sie machen, wo Sie es machen, wie man Sie erreicht.

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Woche 1

Analyse

Nachfrage

Woche 2

Bauplan

Reihenfolge

Woche 6

Kern live

Hub + Spokes

Monat 3

Ausbau

monatlich

Monat 6

Wirkung

messbar

Vom Vorlauf bis zur letzten Textstelle.

DER ABLAUF

Fünf Stationen um den Stichtag

Die Zeichnung zeigt die Reihenfolge: Vor dem Stichtag wird die Adresse umgeschrieben und die Zugänge werden übergeben. Am Stichtag ändern Impressum, Inhabername und Porträt. Danach folgen Unternehmensprofil, Verzeichnisse und die Texte, in denen der alte Inhaber vorkommt.

Entscheidend ist der erste Schritt: Solange der Vorgänger noch im Betrieb ist, unterschreibt er die Übertragung ohne Umstand. Ist er erst einmal weg — im Ruhestand, umgezogen, im Streit — wird aus einer Formalie eine Suche. Das ist derselbe Grundsatz wie beim Anbieterwechsel: erst sichern, dann abschließen.

Der Ablauf ist eine vereinfachte Darstellung aus begleiteten Übergaben und keine Rechtsberatung. Was steuerlich und gesellschaftsrechtlich gilt, klären Steuerberater und Anwalt.

DIE LISTE

Neun Zeilen auf dem Übergabezettel

Was zur Website gehört, passt auf eine halbe Seite — und gehört in dieselbe Mappe wie Fahrzeugscheine und Verträge.

9

Zeilen genügen

Internetadresse und Anbieter · Speicherplatz und Vertragsnummer · Zugang zum System · Postfächer und wer sie liest · Unternehmensprofil · Verzeichniseinträge · Wo die Bilddateien liegen · Wer die Website betreut · Wann zuletzt aktualisiert wurde.

Diese Liste ist auch dann nützlich, wenn keine Übergabe ansteht: Sie ist dieselbe, die bei einem Ausfall gebraucht wird — und dieselbe, die ein Anbieterwechsel verlangt. Wer sie einmal anlegt, hat sie für alle drei Fälle.

Geschlossene Mappe und Füller auf einem dunklen Schreibtisch

Ordner und Belege — die Website gehört in dieselbe Mappe.

Belegstapel mit Klammer neben einem geoeffneten Ordner auf dem Schreibtisch

DER ZETTEL

Neun Zeilen, einmal ausgefüllt

Wer die Domain hält, wo die Seite liegt, wer das Postfach verwaltet, wo die Bilddateien liegen. Einmal notiert, spart es bei jedem Wechsel Wochen.

Wem die Adresse gehört

Gilt auch ohne Verkauf — etwa bei Krankheit.

Alles weicht aus. Bis auf das, was zählt.

Auf einer Betriebsseite darf alles wackeln, nur nicht der Anrufknopf. Er steht auf jeder Seite oben, in der einzigen Farbe, die klickbar ist.

0171 6544435

HALTUNG

Was ich Ihnen nicht anbiete

Vier Festlegungen zur Übergabe.

×

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Was bei einer Betriebsübergabe gesellschaftsrechtlich und steuerlich gilt, klären Anwalt und Steuerberater. Das ist im Preis nicht enthalten und darf ich auch nicht leisten.

×

Keine Umschreibung ohne den Vorgänger

Die Übertragung einer Adresse braucht die Mitwirkung des eingetragenen Inhabers. Ohne ihn geht es nicht — auch nicht über mich.

×

Keine Textpflege im Stillen

Wo der alte Inhaber namentlich vorkommt, sage ich Ihnen Bescheid und Sie entscheiden. Ungefragt ändere ich keine Personenangaben.

×

Keine Website ohne Impressumsprüfung

Bevor eine übernommene Seite weiterläuft, sehen wir uns das Impressum an. Das ist keine Zusatzleistung, es gehört dazu.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Betriebe an dieser Stelle fragen

Ich habe einen Betrieb übernommen. Was zuerst?

Sehen Sie nach, auf wen die Internetadresse eingetragen ist — solange der Vorgänger erreichbar ist. Danach Impressum und Inhaberangaben, dann die Zugänge und Passwörter. Alles andere kann folgen.

Der Vorgänger ist nicht mehr erreichbar.

+

Muss ich die Website neu bauen?

+

Der Betrieb bekommt einen neuen Namen.

+

Was ist mit den Bildern des Vorgängers?

+

Für wen

Wir bauen Seiten fürDachdeckerMalerElektrikerZahnärzteSteuerberaterSanitärbetriebe

Der Aufbau ist derselbe. Was sich unterscheidet, sind die Fragen, die Ihre Kunden stellen.

Christof Oppermann, Inhaber von 12web in Neuss

AUTOR UND QUELLEN

Christof Oppermann

Inhaber 12web, Neuss · Über mich

Baut seit 15 Jahren Websites, seit 2018 mit Schwerpunkt auf Handwerks- und Mittelstandsbetrieben in Nordrhein-Westfalen. Der Ablauf stammt aus begleiteten Übergaben. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Geprüft am 26.08.2026

01

Eigene Suchbegriff-Recherche 12web

35 dokumentierte Bausteine mit 471 benannten Feldern — Grundlage der Aussagen zum Seitenaufbau

02

Bauteil-Bibliothek 12web

Offen einsehbar unter /kalkulator/ — Grundlage der genannten Preise und Umfänge

03

Handwerkskammer Düsseldorf — Konjunkturbericht Handwerk

Preisrechner auf 12web.de

Struktur entsteht

/leitfaden/
/leitfaden/aufbau/
/leitfaden/betreiben/
/leitfaden/bilder/
/leitfaden/gefunden-werden/

08 — Festpreise
Vier Posten, vier Preise

Jeder Posten hat seinen Preis, und der steht vor dem ersten Termin fest. Was Ihre Website kostet, ergibt sich aus dem, was sie wirklich braucht – nicht aus einem Paket.

BasispaketGrundgeruest
Startseite, Kontakt, Impressum und Datenschutz. Die Grundlage, auf der alles Weitere aufsetzt.
einmalig
799 € netto
Leistungsseiteje Gewerk
Eine eigene Seite je Leistung, mit eigenem Text und eigenen Bildern statt einer Sammelseite.
je Seite
99 € netto
Ortsseiteje Stadt
Eine Seite je Ort, mit eigenen Beispielen – nicht dieselbe Seite mit ausgetauschtem Stadtnamen.
je Seite
119 € netto
Betreuungmonatlich kündbar
Sicherungen, Aktualisierungen, kleine Änderungen auf Zuruf.
monatlich
44,99 € / Mon.
12 — Kontakt

Erst reden,
dann rechnen.

Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.

01

Sie schicken das Formular oder rufen an.

02

Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.

03

Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.

04

Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.

02131  ·  0171 6544435
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