Google Fonts und die Abmahnwelle
Ein Urteil von 2022, danach mindestens 100.000 Abmahnschreiben, und ein Jahr später dasselbe Gericht, das die Welle für rechtsmissbräuchlich erklärt. Was davon Sie heute noch betrifft — und warum die Lösung eine Stunde Arbeit ist.
SELBST PRÜFEN
Vier Dienste, dieselbe Frage
Alle vier laden beim Seitenaufruf von fremden Servern. Bei allen vier ist die Lösung dieselbe Art von Entscheidung.
| Was eingebunden ist | Was dabei passiert | Die Lösung |
|---|---|---|
| Schriften von einem fremden Server | Die IP-Adresse des Besuchers geht mit, ohne dass er etwas getan hat | Schriften auf den eigenen Server legen — die Frage entfällt vollständig |
| Symbolschriften und Icon-Bibliotheken | Dasselbe, wird aber fast nie geprüft, weil es niemand als Schrift wahrnimmt | Ebenfalls lokal ablegen oder durch eigene Grafiken ersetzen |
| Eingebettete Karte | Verbindung zum Kartendienst beim Aufruf, meist mit weiteren Daten | Vorschaufläche, die erst auf Antippen lädt — oder eine Anfahrtsbeschreibung |
| Eingebettetes Video | Verbindung zur Videoplattform, oft schon vor dem Abspielen | Standbild als Vorschau, Video lädt erst nach Zustimmung |
Bei jeder Seite, die 12web baut, sind alle vier Punkte von Anfang an so gelöst. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — die Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zum Anwalt.
Eine Stunde. Was Sie machen, wer anruft, was fehlt. Danach steht der Preis.
Sie sehen die Startseite fertig gestaltet, mit Ihren Texten, nicht mit Blindtext.
Alle Seiten, Bilder, Formular. Zwei Korrekturrunden sind eingerechnet.
Online, Zugänge in Ihrer Hand, Einweisung am Telefon. Rechnung danach.

VIER DIENSTE
Schriften, Karten, Videos, Auswertung
Schriften, Karten, Videos, Auswertung. Bei allen vieren lautet die Frage: Lädt etwas von einem fremden Server, bevor jemand zugestimmt hat?
Eine Stunde Arbeit.
WAS PASSIERT IST
Ein Urteil, eine Welle, ein Gegenurteil
Kaum ein Datenschutzthema hat so viele Betriebe erreicht wie dieses. Die Geschichte lohnt sich, weil sie zeigt, wie aus einem berechtigten Punkt ein Geschäftsmodell wurde.
01
Das Urteil
Am 20. Januar 2022 entschied das Landgericht München I, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt: Beim Aufruf der Seite wird die IP-Adresse des Besuchers ohne dessen Einwilligung an Google in die USA übermittelt. Der Betreiber wurde zu Unterlassung, Auskunft und 100 Euro immateriellem Schadensersatz verurteilt. Die Pflichtangaben selbst stehen in § 5 DDG.
02
Was daraus wurde
Ein bestätigter Verstoß, ein konkreter Geldbetrag und ein Sachverhalt, der sich auf hunderttausenden Seiten automatisiert finden lässt. Es folgten massenhafte Abmahnschreiben mit der Forderung nach einer Vergleichssumme von meist 170 Euro. Vor Gericht kam heraus: mindestens 100.000 Schreiben, verschickt auf Grundlage eines Programms, das die Seiten ansteuerte — ohne dass der Abmahner sie je selbst besucht hatte.
Hinweis aus der Praxis
Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.
„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“
Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss
Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.
DIE LÖSUNG
Eine Stunde Arbeit, und die Frage stellt sich nicht mehr
Das Bemerkenswerte an diesem Thema: Der Aufwand, es dauerhaft zu erledigen, ist kleiner als der Aufwand, darüber zu diskutieren.
Was zu tun ist
Die verwendeten Schriftschnitte werden heruntergeladen, in ein modernes Format gebracht und auf den eigenen Server gelegt. Danach wird die Einbindung im Stylesheet umgestellt und die Verbindung zum fremden Server entfernt — einschließlich der Vorverbindungshinweise, die viele Baukastensysteme automatisch setzen. Am Ende ist keine Anfrage an einen fremden Server mehr im Spiel.
Was das nebenbei bringt
Lokale Schriften laden schneller, weil keine zweite Verbindung aufgebaut werden muss. Sie fallen nicht aus, wenn der fremde Dienst gestört ist. Und sie verhindern das kurze Aufblitzen der Ersatzschrift beim Seitenaufbau. Der Datenschutz ist bei dieser Umstellung fast ein Nebeneffekt — technisch ist sie ohnehin die bessere Lösung.
SO PRÜFEN SIE ES SELBST
Öffnen Sie Ihre Seite und sehen Sie nach, welche fremden Adressen beim Laden angesprochen werden. Taucht dort ein Schriftendienst auf, wird dynamisch geladen. Taucht nichts auf, liegen die Schriften bei Ihnen.
„Eine Stadtseite ohne eigene Inhalte ist eine Behauptung. Mit eigenen Inhalten ist sie ein Nachweis.“
Aus unserem Bauplan-Leitfaden, Abschnitt „Regionale Bereiche“
Bei jeder Seite von 12web sind die Schriften lokal eingebunden — auch bei dieser hier. Das ist keine Zusatzleistung, sondern Teil des Bauens.
Von jeder Seite betrachtet: solide gebaut.
Auf dem Telefon, am Rechner, in der Suche. Eine Betriebsseite muss aus jedem Winkel dasselbe sagen: was Sie machen, wo Sie es machen, wie man Sie erreicht.
VIER MISSVERSTÄNDNISSE
Was aus der Welle hängen geblieben ist
Vier Sätze, die man seit 2022 immer wieder hört. Keiner davon stimmt so.
01
Google Fonts sind verboten
Sind sie nicht. Das Problem ist nicht die Schrift, sondern der Weg: Wird sie beim Seitenaufruf von einem Google-Server nachgeladen, geht dabei die IP-Adresse des Besuchers mit. Dieselbe Schrift vom eigenen Server ist völlig unbedenklich — sie ist frei lizenziert.
02
Ein Cookie-Fenster löst das Problem
Nur wenn die Schrift tatsächlich erst nach der Zustimmung geladen wird. In der Praxis lädt sie fast immer sofort mit der Seite — dann ist die Adresse bereits übertragen, bevor jemand das Fenster gesehen hat. Und niemand klickt ein Fenster weg, um eine Schriftart zu erlauben.
03
Das Thema ist erledigt
Die Welle ist abgeebbt, das Gegenurteil betraf aber die Art der Abmahnung, nicht die technische Bewertung. Wer die Schriften weiterhin dynamisch einbindet, trägt das Risiko weiter — nur die Wahrscheinlichkeit, deswegen Post zu bekommen, ist gesunken.
04
Es betrifft nur Google Fonts
Der häufigste Irrtum. Dieselbe Frage stellt sich bei jedem Dienst, der beim Aufruf von einem fremden Server nachlädt: eingebettete Karten, Videos, Symbolschriften, Skripte aus fremden Bibliotheken. Die Schriften waren nur der bekannteste Fall.

Vier Sätze aus der Abmahnwelle — keiner davon stimmt so.
Vier Sätze aus der Abmahnwelle — keiner davon stimmt so.
DIE ZAHLEN DER WELLE
Hundert Euro, hunderttausend Briefe
Das Urteil sprach 100 Euro immateriellen Schadensersatz zu — eine eher symbolische Summe. Daraus wurde eine Forderung von meist 170 Euro je Schreiben. Vor Gericht räumte die Gegenseite mindestens 100.000 verschickte Abmahnungen ein; das Gericht hielt selbst diese Zahl für zu niedrig gegriffen.
100.000
Abmahnschreiben, mindestens
Festgestellt im Verfahren vor dem Landgericht München I, Urteil vom 30. März 2023.
Die Seiten wurden dabei nicht von einem Menschen besucht, sondern von einem Programm angesteuert. Genau daran scheiterte die Sache am Ende: Wer einen Verstoß gegen sein eigenes Persönlichkeitsrecht gezielt herbeiführt, um daraus Ansprüche abzuleiten, handelt rechtsmissbräuchlich. Wer 2022 nicht gezahlt hat, hatte im Nachhinein recht — was damals niemand wissen konnte.

Aus einem berechtigten Punkt wurde ein Serienbrief.
So sieht Ihr Kunde Ihre Seite.
Bilder, ein paar Absätze, ein Formular. Sieht ordentlich aus. Aber was sieht die Suchmaschine, wenn sie entscheidet, wen sie anzeigt?
So sieht Google Ihre Seite.
Kein Ort, kein Gewerk im Titel, eine Seite für zehn Leistungen. Für die Suche existiert dieser Betrieb kaum. Wir bauen die Struktur, die dort fehlt.
ZWEI SEITEN
Von außen kein Unterschied
Beide Seiten sehen identisch aus und benutzen dieselbe Schrift. Der Unterschied liegt in einer Zeile im Stylesheet.
LÄDT VON AUSSEN

Beim Aufruf geht eine Anfrage an einen fremden Server, die IP-Adresse des Besuchers wandert mit. Niemand merkt es, der Besucher nicht und der Betreiber auch nicht — bis Post kommt.
LÄDT VOM EIGENEN SERVER

Dieselbe Schrift, dieselbe Darstellung, keine Verbindung nach außen. Schneller obendrein, weil eine Verbindung weniger aufgebaut werden muss.
Man sieht es der Seite nicht an — einem Prüfprogramm schon
Genau das machte die Abmahnwelle möglich: Der Unterschied ist für Menschen unsichtbar und für ein Programm in Millisekunden feststellbar. Deshalb ließen sich hunderttausend Seiten automatisiert durchsuchen.

VON AUSSEN
Der Besucher sieht es nicht, das Werkzeug schon
Ob Schriften örtlich liegen oder von fremden Servern kommen, sieht der Besucher nicht. Prüfbar ist es trotzdem — in dreissig Sekunden, von jedem.
Hundert Euro, hunderttausend Briefe.
ZEITLEISTE
Vier Jahre in vier Schritten
Hilfreich, um Schreiben einzuordnen, die auch heute noch mit dem Urteil von 2022 argumentieren.
JANUAR 2022
Landgericht München I, 100 Euro
Das Landgericht München I spricht einem Websitebesucher Unterlassung, Auskunft und 100 Euro Schadensersatz zu, weil Schriften dynamisch von einem Google-Server nachgeladen wurden.
AB SOMMER 2022
Die Welle
Massenhafte Schreiben mit Forderungen von meist 170 Euro, erzeugt durch ein Programm, das Seiten automatisiert auf dynamische Einbindung durchsuchte. Viele Betriebe zahlten aus Unsicherheit.
MÄRZ 2023
Das Gegenurteil
Dasselbe Gericht stellt fest: kein Anspruch auf Unterlassung, kein Schadensersatz, die Abmahnungen waren rechtsmissbräuchlich. Die Welle bricht ab.
Ab Monat 6 · Laufender Zustand
Die Struktur wächst weiter
Jeden Monat entstehen neue Bereiche entlang des Bauplans: weitere Leistungen, weitere Städte, weitere Antworten. Jeder neue Bereich stärkt die vorhandenen, weil er zusätzliche Verbindungen in dieselbe Struktur bringt.
Zusammengefasst: Vier bis sechs Wochen bis zur fertigen Seite, drei bis sechs Monate bis zur ersten messbaren Bewegung, etwa ein Jahr bis zu einem belastbaren Zustand.
Für wen
Der Aufbau ist derselbe. Was sich unterscheidet, sind die Fragen, die Ihre Kunden stellen.

Der technische Teil ist in einer Stunde erledigt — die rechtliche Bewertung gehört zum Anwalt.
WENN POST KOMMT
Was zu tun ist, wenn ein solches Schreiben ankommt
Auch wenn die Welle abgeebbt ist — falls ein Schreiben dieser Art bei Ihnen landet, ist die Reihenfolge wichtig. Nichts davon ersetzt anwaltlichen Rat.
NICHT SOFORT ZAHLEN
Die geforderte Summe ist meist niedrig genug, dass Zahlen bequemer wirkt als Prüfen. Genau darauf ist das Verfahren gebaut. Die Frist ist ernst zu nehmen, der Inhalt aber nicht automatisch berechtigt.
NICHT UNGEPRÜFT UNTERSCHREIBEN
Eine beigelegte Unterlassungserklärung bindet dauerhaft und ist oft weiter gefasst als der Vorwurf. Das gehört vor der Unterschrift zu einem Anwalt — und dort dürfen wir als Agentur ausdrücklich nicht beraten.
PARALLEL ABSTELLEN
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung sollten die Schriften auf den eigenen Server wandern. Das ist der Teil, den 12web übernimmt: umstellen, den Vorher-Zustand dokumentieren, prüfen, dass keine Anfrage mehr nach außen geht. Nicht enthalten sind die rechtliche Bewertung Ihres Falls und der Schriftverkehr mit der Gegenseite. Was gebaut wird, gehört Ihrem Betrieb: Domain und Zugänge laufen auf Sie, ein Wechsel bleibt jederzeit möglich.

IM ERNSTFALL
Was zu tun ist, wenn Post kommt
Nicht sofort unterschreiben, Frist notieren, prüfen lassen, technisch abstellen. In dieser Reihenfolge — die letzte Stufe dauert eine Stunde.
Vier Jahre in vier Schritten.
Zwei Wörter im Telefon. Wer steht oben?
Wir bauen Websites für Handwerksbetriebe so, dass sie bei genau dieser Suche auftauchen: Gewerk, Ort, Anliegen — auf eigenen Seiten, in klaren Sätzen, mit der Nummer ganz oben.

AUTOR UND QUELLEN
Christof Oppermann
Inhaber, 12web · Neuss · Über mich
Baut seit 15 Jahren Websites, überwiegend für Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien im Rhein-Kreis Neuss und in NRW. Zur Zeit der Abmahnwelle 2022 kamen die Anrufe im Wochentakt — fast immer von Betrieben, die nicht wussten, ob sie zahlen sollen. Diese Seite ist die Antwort, die ich damals am Telefon gegeben habe.
Inhaltlich geprüft am 24. August 2026. Rechtsstand: LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20; LG München I, Urteil vom 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
01
LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20
Negative Feststellungsklage — kein Anspruch, Abmahnungen rechtsmissbräuchlich, mindestens 100.000 Schreiben
02
LG München I, Urteil vom 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22
EUR-Lex — Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und Haftung auf Schadensersatz
03
Handwerkskammer Düsseldorf — Konjunkturbericht Handwerk
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 6 und 82
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Die Schrift nicht — den Weg schon. Google Fonts sind frei lizenziert und dürfen verwendet werden. Was Sie ändern sollten, ist das Nachladen von einem fremden Server. Die Schriften gehören auf Ihren eigenen; danach ist die Frage vollständig erledigt.
Ich habe damals gezahlt. Bekomme ich das Geld zurück?
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Reicht es, wenn mein Cookie-Fenster die Schriften blockiert?
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Wie erkenne ich, ob meine Seite betroffen ist?
+
Gibt es das Problem auch bei anderen Diensten?
+
Gefunden werden ist kein Zufall. Es ist Handwerk.
Wir bauen die Seite, die Ihre Kunden finden, wenn sie Sie noch nicht kennen. Ein Gespräch, ein Plan, ein Festpreis.
Erst reden,
dann rechnen.
Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.
Sie schicken das Formular oder rufen an.
Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.
Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.
Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.
In zwei Minuten ausgefüllt
Ihre Angaben gehen verschlüsselt direkt an uns und werden nicht weitergegeben.