Websites für Handwerk und kleine Dienstleister · Neuss

Welche Pflichten eine Website wirklich hat

Fünf Pflichten betreffen fast jede gewerbliche Seite in Deutschland. Zwei davon werden regelmäßig abgemahnt, eine gilt für die meisten kleinen Betriebe gar nicht — obwohl ihnen das Gegenteil verkauft wird.

Die fünf Pflichtenab 799 € netto
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Wer sucht, findet Sie zuerst.
01 Sturm02 Fenster03 Flachdach
Websites für Handwerk und kleine Dienstleister · Neuss und Rhein-Kreis

Die Abmahnung liegt im Briefkasten.

Meist wäre sie vermeidbar gewesen.

Ab jetzt sauber.

Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht und schnell erledigt. Der Schaden entsteht selten durch die Pflicht, sondern durch das, was daneben verkauft wird.

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ZWEI WEGE

Prüfen oder Paket kaufen

Wenn Unsicherheit da ist, gibt es zwei Reaktionen. Die eine kostet eine Stunde, die andere läuft monatlich weiter.

DAS PAKET

Eingeschweißte Mappe und Urkundenrahmen unter hartem Licht

Ein Siegel, ein Abo, ein Rundschreiben mit Frist. Es beruhigt sofort und kostet dauerhaft — auch dann, wenn die Pflicht für den eigenen Betrieb nie bestand.

DIE PRÜFUNG

Zwei Personen sehen gemeinsam auf einen Laptop und prüfen eine Seite

Erst feststellen, was die eigene Seite tatsächlich lädt und welche Pflichten daraus folgen. Danach ist meistens weniger zu tun als befürchtet — und man weiß, warum.

Die Reihenfolge entscheidet

Wer zuerst prüft und dann handelt, gibt in den meisten Fällen weniger aus und weiß hinterher, woran er ist. Wer zuerst kauft, hat ein Abo und weiß immer noch nicht, ob es nötig war.

Ihre Kunden kommen vom Telefon

Auf dem Telefon gebaut.

Am Rechner nur geprüft.

Der Kunde steht im Treppenhaus, hat einen Wasserschaden und drei Minuten. Er braucht Ihr Gewerk, Ihren Ort und Ihre Nummer, nicht Ihre Firmengeschichte. Genau so bauen wir.

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Sturm
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Flachdach
0171 6544435
Aufgeräumter Lagerraum mit verschlossener Tür

PRÜFEN

Ein Generator kennt Ihre Seite nicht

Ein Generator kennt Ihre Seite nicht. Er kann nicht wissen, welche Dienste eingebunden sind — deshalb erzeugt er entweder zu viel oder das Falsche.

Was in der Datenschutzerklärung stehen muss

Der Schaden entsteht nicht durch die Pflicht.

WAS IN DER PRAXIS SCHIEFGEHT

Vier Fehler, die auf sehr vielen Seiten stehen

Keine exotischen Fälle, sondern das, was man findet, wenn man bestehende Seiten kleiner Betriebe nacheinander öffnet.

01

Das Impressum ist unvollständig

Es fehlt die Rechtsform, die Registernummer, die Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtigen Gewerken oder schlicht eine Telefonnummer. Häufig steht auch nur eine Handynummer da, unter der niemand abnimmt. Die Pflichtangaben selbst stehen in § 5 DDG.

02

Die Datenschutzerklärung passt nicht zur Seite

Sie beschreibt einen Onlineshop, den es nicht gibt, und schweigt über das Kontaktformular, das es gibt. Beides fällt auf, sobald jemand genauer hinsieht.

03

Dienste laden, bevor jemand zugestimmt hat

Eine eingebettete Karte, ein Video, eine Schrift von einem fremden Server — alle drei senden Daten, sobald die Seite öffnet. Ein Zustimmungsfenster, das danach erscheint, ändert daran nichts.

04

Bilder ohne geprüfte Herkunft

Ein Motiv, das irgendwann jemand aus der Suche kopiert hat, oder ein Bild aus einer Datenbank, dessen Lizenz nur für eine einzige Verwendung galt. Das fällt oft erst Jahre später auf.

Weites Feld mit einem einzelnen Hof am Horizont – ein Betrieb ohne Ortsbezug geht in der Suche unter

Vier Punkte, die sich in einer Stunde abstellen lassen — solange niemand sie einfordert.

Vier Punkte, die sich in einer Stunde abstellen lassen — solange niemand sie einfordert.

Regal mit juristischen Bänden neben einem Fenster, Tageslicht auf den Buchrücken

NICHT JEDEN

Was Sie nicht haben, brauchen Sie nicht

Wer kein Formular hat, braucht weniger. Wer nicht online verkauft, braucht keine Widerrufsbelehrung. Erst prüfen, was zutrifft — dann umsetzen, was nötig ist.

Was ins Impressum gehört

Prüfen oder Paket kaufen.

04 — Woran es hängt
Vier Gründe, warum Anrufe ausbleiben
1
Auf dem Telefon unlesbar

Zwei Finger zum Zoomen, Nummer nicht antippbar. Der Kunde ist weg, bevor er Ihren Namen gelesen hat.

2
Keine Bilder vom eigenen Betrieb

Gekaufte Fotos von fremden Baustellen wirken wie eine Briefkastenfirma. Ihre eigenen Arbeiten wirken wie Handwerk.

3
Kein Einzugsgebiet genannt

Wer in Kaarst sucht, sucht nach Kaarst. Steht der Ort nicht auf der Seite, taucht sie nicht auf.

4
Niemand pflegt sie

Der Neffe hat sie 2016 gebaut und wohnt jetzt in Hamburg. Seither steht dort ein Mitarbeiter, der längst gekündigt hat.

DIE LAGE

Rund um Website-Pflichten wird viel Panik gemacht, weil sich mit Panik gut verkaufen lässt. Es lohnt sich, zwei Dinge auseinanderzuhalten.

Zwischen echtem Risiko und verkaufter Angst

Rund um Website-Pflichten wird viel Panik gemacht, weil sich mit Panik gut verkaufen lässt. Es lohnt sich, zwei Dinge auseinanderzuhalten.

01

Das echte Risiko sitzt an wenigen Stellen

Abgemahnt wird fast immer dasselbe: ein unvollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, die nicht zu dem passt, was die Seite tatsächlich lädt, und Dienste, die personenbezogene Daten übertragen, bevor jemand zugestimmt hat. Diese drei Punkte lassen sich prüfen und abstellen, ohne dass es teuer wird. Ausführlich unter Pflichtangaben im Impressum.

02

Der Rest ist oft Verkauf

Rundschreiben mit Fristen, Pakete gegen Abmahngefahr, Prüfsiegel gegen Monatsgebühr. Wer Ihnen eine Pflicht verkauft, die für Ihren Betrieb gar nicht gilt, verkauft Ihnen Ihre eigene Unsicherheit zurück. Das kommt beim Barrierefreiheitsgesetz besonders häufig vor.

Hinweis aus der Praxis

Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.

„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“

Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss

Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.

Zwei Personen sehen gemeinsam auf ein Blatt am Bürotisch

DIE UNTERSCHEIDUNG

Pflicht ist wenig, verkauft wird viel

Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht und einfach zu erfüllen. Alles, was darüber hinaus als Paket verkauft wird, sollte man einzeln prüfen — meist bleibt wenig übrig.

Warum Angebote so weit auseinandergehen

Sechs Punkte, sonst nichts.

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GEFUNDEN.
VERSTANDEN.
ANGERUFEN.

In dieser Reihenfolge, auf jeder Seite. Alles andere an einer Website ist Verzierung.

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ÜBERSICHT

Sechs Punkte, sonst nichts

Mehr Pflichten hat eine gewerbliche Website in Deutschland nicht — jedenfalls keine, die regelmäßig zu Post vom Anwalt führen.

FÜR WEN GILT WAS

Nicht jede Pflicht trifft jeden Betrieb

Die vier Punkte, bei denen sich am häufigsten zeigt, dass eine angebliche Pflicht für den eigenen Betrieb gar nicht besteht.

PflichtGilt fürGilt ausdrücklich nicht für
ImpressumJede geschäftsmäßige Website, ohne AusnahmeRein private Seiten ohne jede geschäftliche Absicht
DatenschutzerklärungJede Seite, die personenbezogene Daten verarbeitet — also praktisch jedeKeine praktisch relevante Ausnahme
ZustimmungsfensterSeiten mit Karten, Videos, Auswertung oder anderen nicht notwendigen DienstenSeiten, die ausschließlich technisch notwendige Dienste laden
Barrierefreiheit nach BFSGOnlinehandel, Bankdienste, Telekommunikation, Personenbeförderung, E-BooksKleinstunternehmen bei Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme

Stand August 2026. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme steht in § 3 Absatz 3 BFSG und ist nicht befristet — anders, als es in manchen Rundschreiben behauptet wird. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

WAS EINE ABMAHNUNG KOSTET

Der Schaden entsteht nicht durch den Fehler, sondern durch das Warten

Eine unvollständige Anbieterkennzeichnung ist in einer halben Stunde behoben. Kommt vorher Post vom Anwalt, sind es Anwaltskosten, eine Unterlassungserklärung und ein Vorgang, der Sie über Wochen begleitet. Der Unterschied liegt nicht im Fehler, sondern darin, wann er auffällt.

100.000

Euro Bußgeld im Rahmen des BFSG

Obergrenze für Ordnungswidrigkeiten nach § 37 BFSG. Sie betrifft nur Betriebe, die dem Gesetz überhaupt unterliegen.

Genau mit dieser Zahl wird geworben, wenn jemand einem Zweimannbetrieb ein Barrierefreiheitspaket verkaufen will. Der Betrieb fällt in aller Regel gar nicht unter das Gesetz. Deshalb steht sie hier zusammen mit der Bedingung, unter der sie überhaupt gilt.

Leerer Flur einer kleinen Kanzlei mit angelehnter Tür

Die meisten Pflichten sind in einer Stunde erledigt — solange niemand sie einfordert.

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Gefundenwerden.

Ihre Kunden suchen mit dem Telefon zwischen zwei Terminen. Wir bauen die Seite, die sie überzeugt, bevor sie weiterscrollen: Festpreis je Posten, ein Ansprechpartner, Zugänge in Ihrer Hand.

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Struktur entstehtlive

DIE BEIDEN WICHTIGSTEN

Impressum und Datenschutzerklärung

Diese beiden Punkte betreffen jeden Betrieb und verursachen zusammen den größten Teil der Post vom Anwalt. Beide sind zu beheben, ohne dass die Seite neu gebaut werden muss.

Das Impressum

Hinein gehören Name und Anschrift des Betriebs, die Rechtsform, ein Vertretungsberechtigter, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, unter denen tatsächlich jemand erreichbar ist, sowie — falls vorhanden — Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde. Bei zulassungspflichtigen Gewerken kommt die Berufsbezeichnung mit dem Staat hinzu, in dem sie verliehen wurde. Erreichbar sein muss die Seite von überall mit einem Klick, auch vom Kontaktformular aus.

Die Datenschutzerklärung

Sie beschreibt, was Ihre Seite mit den Daten der Besucher tut — nicht, was eine beliebige Seite tun könnte. Deshalb ist ein gekaufter Mustertext nur ein Anfang: Er muss an das angepasst werden, was tatsächlich lädt. Wer ein Kontaktformular betreibt, einen Kartendienst einbindet oder Zugriffe auswertet, muss genau das benennen, samt Rechtsgrundlage und Speicherdauer. Wer Dienste aufführt, die er gar nicht nutzt, hat ebenfalls einen falschen Text.

DIE EINFACHSTE PROBE

Öffnen Sie Ihre Seite in einem frischen Fenster und sehen Sie nach, welche fremden Adressen beim Laden angesprochen werden. Alles, was dort auftaucht, muss in der Datenschutzerklärung stehen — und bei allem, was nicht technisch notwendig ist, muss vorher jemand zugestimmt haben.

„Eine Stadtseite ohne eigene Inhalte ist eine Behauptung. Mit eigenen Inhalten ist sie ein Nachweis.“

Aus unserem Bauplan-Leitfaden, Abschnitt „Regionale Bereiche“

Bei jeder Seite, die 12web baut, sind beide Texte eingerichtet und auf das abgestimmt, was die Seite tatsächlich lädt. Die rechtliche Prüfung des Einzelfalls bleibt beim Anwalt — das darf eine Agentur nicht leisten.

WENN POST KOMMT

Was bei einer Abmahnung passiert

Vier Schritte, damit die Reihenfolge klar ist. Nichts davon ersetzt anwaltlichen Rat — es beschreibt nur, was auf Sie zukommt.

DER BRIEF

Eine Frist, meist sehr kurz

Angesetzt werden häufig wenige Tage. Das ist Absicht: Unter Zeitdruck wird unterschrieben, was man in Ruhe prüfen lassen würde. Die Frist ist ernst zu nehmen, der Inhalt aber nicht automatisch berechtigt.

NICHT SOFORT

Die beigelegte Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben

Eine Unterlassungserklärung bindet dauerhaft und ist oft weiter gefasst als der Vorwurf. Genau dafür gibt es einen Anwalt — und genau hier darf eine Agentur nicht beraten.

PARALLEL

Den Fehler technisch abstellen

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung sollte der beanstandete Zustand beendet werden. Das ist der Teil, den 12web übernimmt: fehlende Angaben ergänzen, nachladende Dienste abstellen, den Zustand dokumentieren.

Ab Monat 6 · Laufender Zustand

Die Struktur wächst weiter

Jeden Monat entstehen neue Bereiche entlang des Bauplans: weitere Leistungen, weitere Städte, weitere Antworten. Jeder neue Bereich stärkt die vorhandenen, weil er zusätzliche Verbindungen in dieselbe Struktur bringt.

Zusammengefasst: Vier bis sechs Wochen bis zur fertigen Seite, drei bis sechs Monate bis zur ersten messbaren Bewegung, etwa ein Jahr bis zu einem belastbaren Zustand.

Warum wir das machen

GESEHENWERDEN.

Gute Arbeit spricht sich herum. Nur eben langsamer als eine Seite, die man findet.

Abgenutzte Tastatur mit blanken Tasten im späten Tageslicht

Der technische Teil ist der größere — und der, den man selbst in der Hand hat.

WAS 12WEB ÜBERNIMMT

Technik ja, Rechtsberatung nein

Diese Grenze ist keine Vorsicht, sondern Gesetz: Rechtsberatung darf nur leisten, wer dazu befugt ist. Was eine Agentur tun kann, ist trotzdem der größere Teil der Arbeit.

EINGERICHTET

Impressum und Datenschutzerklärung werden angelegt, von jeder Seite aus erreichbar gemacht und auf das abgestimmt, was Ihre Seite tatsächlich lädt.

ABGESTELLT

Schriften liegen auf dem eigenen Server, Karten und Videos laden erst nach Zustimmung. Damit fällt der häufigste technische Beanstandungsgrund weg.

NICHT ENTHALTEN

Die Prüfung Ihres Einzelfalls, die Bewertung einer Abmahnung und jede Formulierung, die rechtlich verbindlich sein soll. Dafür brauchen Sie einen Anwalt — und das sage ich Ihnen lieber vorher als hinterher. Was gebaut wird, gehört Ihrem Betrieb: Die Domain läuft auf Ihren Namen, alle Zugänge gehören Ihnen, ein Wechsel bleibt jederzeit möglich.

Heller Besprechungstisch mit geschlossener Mappe und zwei Wassergläsern am Fenster

DIE GRENZE

Ich baue, ich berate nicht

Ich baue die Seite so, dass die Pflichten erfüllbar sind — mit den richtigen Feldern und ohne unnötige Dienste. Ob ein Text im Einzelfall genügt, sagt Ihnen ein Anwalt.

Wie ich arbeite

Was bei einer Abmahnung passiert.

07 — In dieser Reihenfolge
GEFUNDEN.
VERSTANDEN.
ANGERUFEN.

Drei Schritte, die in dieser Reihenfolge passieren müssen. Wer beim ersten scheitert, erlebt die anderen beiden nie.

Schritt eins besprechen
Christof Oppermann, Inhaber von 12web in Neuss

AUTOR UND QUELLEN

Christof Oppermann

Inhaber, 12web · Neuss · Über mich

Baut seit 15 Jahren Websites, seit einigen Jahren überwiegend für Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien im Rhein-Kreis Neuss und in NRW. Die Pflichten auf dieser Seite kommen aus dieser Arbeit — aus Seiten, die übernommen und in Ordnung gebracht wurden, und aus Gesprächen mit Betrieben, bei denen bereits Post vom Anwalt lag.

Inhaltlich geprüft am 24. August 2026. Rechtsstand: BFSG seit dem 28. Juni 2025 in Kraft, Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 3 Absatz 3 BFSG unbefristet. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

01

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Volltext

Offizielle Informations- und Beratungsstelle des Bundes, abgerufen am 24.08.2026

02

Bundesfachstelle Barrierefreiheit — FAQ zum BFSG

gesetze-im-internet.de — Nachfolgeregelung des früheren § 5 TMG

03

Handwerkskammer Düsseldorf — Konjunkturbericht Handwerk

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5 Allgemeine Informationspflichten

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zu den Pflichten

Muss meine Website jetzt barrierefrei sein?

Wahrscheinlich nicht. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, nimmt bei Dienstleistungen aber Kleinstunternehmen ausdrücklich aus — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die meisten Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien fallen darunter. Anders sieht es aus, wenn Sie über die Seite verkaufen: Im Produktbereich greift die Ausnahme nicht.

Stimmt es, dass die Ausnahme Ende 2026 ausläuft?

+

Brauche ich ein Cookie-Fenster?

+

Reicht eine gekaufte Datenschutzerklärung?

+

Ich habe eine Abmahnung bekommen. Können Sie das übernehmen?

+

09 — Zwei Seiten
Eine Website hat zwei Seiten. Die eine sieht der Kunde. Die andere bedienen Sie.
Vorderseite
Was der Kunde in drei Sekunden sieht

Gewerk, Ort, Nummer, ein Bild von echter Arbeit. Kein Karussell, kein Ladebalken, keine Suche nach dem Anrufknopf.

Rückseite
Was Sie selbst ändern können

Preise, Urlaubszeiten, Stellenanzeige, neue Referenz. Vier Felder, ein Knopf, kein Handbuch. Alles andere übernehmen wir.

12 — Kontakt

Erst reden,
dann rechnen.

Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.

01

Sie schicken das Formular oder rufen an.

02

Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.

03

Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.

04

Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.

02131  ·  0171 6544435
info@12web.de
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