Welche Pflichten eine Website wirklich hat
Fünf Pflichten betreffen fast jede gewerbliche Seite in Deutschland. Zwei davon werden regelmäßig abgemahnt, eine gilt für die meisten kleinen Betriebe gar nicht — obwohl ihnen das Gegenteil verkauft wird.
Die Abmahnung liegt im Briefkasten.
Meist wäre sie vermeidbar gewesen.
Ab jetzt sauber.
Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht und schnell erledigt. Der Schaden entsteht selten durch die Pflicht, sondern durch das, was daneben verkauft wird.
ZWEI WEGE
Prüfen oder Paket kaufen
Wenn Unsicherheit da ist, gibt es zwei Reaktionen. Die eine kostet eine Stunde, die andere läuft monatlich weiter.
DAS PAKET

Ein Siegel, ein Abo, ein Rundschreiben mit Frist. Es beruhigt sofort und kostet dauerhaft — auch dann, wenn die Pflicht für den eigenen Betrieb nie bestand.
DIE PRÜFUNG

Erst feststellen, was die eigene Seite tatsächlich lädt und welche Pflichten daraus folgen. Danach ist meistens weniger zu tun als befürchtet — und man weiß, warum.
Die Reihenfolge entscheidet
Wer zuerst prüft und dann handelt, gibt in den meisten Fällen weniger aus und weiß hinterher, woran er ist. Wer zuerst kauft, hat ein Abo und weiß immer noch nicht, ob es nötig war.
Auf dem Telefon gebaut.
Am Rechner nur geprüft.
Der Kunde steht im Treppenhaus, hat einen Wasserschaden und drei Minuten. Er braucht Ihr Gewerk, Ihren Ort und Ihre Nummer, nicht Ihre Firmengeschichte. Genau so bauen wir.
Sturm02
Fenster03
Flachdach

PRÜFEN
Ein Generator kennt Ihre Seite nicht
Ein Generator kennt Ihre Seite nicht. Er kann nicht wissen, welche Dienste eingebunden sind — deshalb erzeugt er entweder zu viel oder das Falsche.
Der Schaden entsteht nicht durch die Pflicht.
WAS IN DER PRAXIS SCHIEFGEHT
Vier Fehler, die auf sehr vielen Seiten stehen
Keine exotischen Fälle, sondern das, was man findet, wenn man bestehende Seiten kleiner Betriebe nacheinander öffnet.
01
Das Impressum ist unvollständig
Es fehlt die Rechtsform, die Registernummer, die Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtigen Gewerken oder schlicht eine Telefonnummer. Häufig steht auch nur eine Handynummer da, unter der niemand abnimmt. Die Pflichtangaben selbst stehen in § 5 DDG.
02
Die Datenschutzerklärung passt nicht zur Seite
Sie beschreibt einen Onlineshop, den es nicht gibt, und schweigt über das Kontaktformular, das es gibt. Beides fällt auf, sobald jemand genauer hinsieht.
03
Dienste laden, bevor jemand zugestimmt hat
Eine eingebettete Karte, ein Video, eine Schrift von einem fremden Server — alle drei senden Daten, sobald die Seite öffnet. Ein Zustimmungsfenster, das danach erscheint, ändert daran nichts.
04
Bilder ohne geprüfte Herkunft
Ein Motiv, das irgendwann jemand aus der Suche kopiert hat, oder ein Bild aus einer Datenbank, dessen Lizenz nur für eine einzige Verwendung galt. Das fällt oft erst Jahre später auf.

Vier Punkte, die sich in einer Stunde abstellen lassen — solange niemand sie einfordert.
Vier Punkte, die sich in einer Stunde abstellen lassen — solange niemand sie einfordert.

NICHT JEDEN
Was Sie nicht haben, brauchen Sie nicht
Wer kein Formular hat, braucht weniger. Wer nicht online verkauft, braucht keine Widerrufsbelehrung. Erst prüfen, was zutrifft — dann umsetzen, was nötig ist.
Prüfen oder Paket kaufen.
Zwei Finger zum Zoomen, Nummer nicht antippbar. Der Kunde ist weg, bevor er Ihren Namen gelesen hat.
Gekaufte Fotos von fremden Baustellen wirken wie eine Briefkastenfirma. Ihre eigenen Arbeiten wirken wie Handwerk.
Wer in Kaarst sucht, sucht nach Kaarst. Steht der Ort nicht auf der Seite, taucht sie nicht auf.
Der Neffe hat sie 2016 gebaut und wohnt jetzt in Hamburg. Seither steht dort ein Mitarbeiter, der längst gekündigt hat.
DIE LAGE
Zwischen echtem Risiko und verkaufter Angst
Rund um Website-Pflichten wird viel Panik gemacht, weil sich mit Panik gut verkaufen lässt. Es lohnt sich, zwei Dinge auseinanderzuhalten.
01
Das echte Risiko sitzt an wenigen Stellen
Abgemahnt wird fast immer dasselbe: ein unvollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, die nicht zu dem passt, was die Seite tatsächlich lädt, und Dienste, die personenbezogene Daten übertragen, bevor jemand zugestimmt hat. Diese drei Punkte lassen sich prüfen und abstellen, ohne dass es teuer wird. Ausführlich unter Pflichtangaben im Impressum.
02
Der Rest ist oft Verkauf
Rundschreiben mit Fristen, Pakete gegen Abmahngefahr, Prüfsiegel gegen Monatsgebühr. Wer Ihnen eine Pflicht verkauft, die für Ihren Betrieb gar nicht gilt, verkauft Ihnen Ihre eigene Unsicherheit zurück. Das kommt beim Barrierefreiheitsgesetz besonders häufig vor.
Hinweis aus der Praxis
Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.
„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“
Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss
Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.

DIE UNTERSCHEIDUNG
Pflicht ist wenig, verkauft wird viel
Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht und einfach zu erfüllen. Alles, was darüber hinaus als Paket verkauft wird, sollte man einzeln prüfen — meist bleibt wenig übrig.
Sechs Punkte, sonst nichts.
In dieser Reihenfolge, auf jeder Seite. Alles andere an einer Website ist Verzierung.
Kostenlos anfragenÜBERSICHT
Sechs Punkte, sonst nichts
Mehr Pflichten hat eine gewerbliche Website in Deutschland nicht — jedenfalls keine, die regelmäßig zu Post vom Anwalt führen.
§ 5 DDG
Impressum
Vollständige Anbieterkennzeichnung, von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar. Der häufigste Abmahngrund überhaupt — und der am leichtesten zu behebende.
Was hineingehört
DSGVO
Datenschutzerklärung
Sie muss beschreiben, was Ihre Seite tatsächlich tut. Eine gekaufte Mustererklärung, die Dienste aufführt, die Sie gar nicht nutzen, ist genauso falsch wie eine, die fehlende verschweigt.
Worauf es ankommt
TDDDG
Cookies und Einwilligung
Nicht jede Seite braucht ein Zustimmungsfenster. Gebraucht wird es erst, wenn Dienste geladen werden, die nicht technisch notwendig sind — Karten, Videos, Auswertung.
Wann nötig, wann nicht
BFSG
Barrierefreiheit
Gilt seit dem 28. Juni 2025 — aber für Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausdrücklich ausgenommen. Die meisten Handwerksbetriebe und Praxen fallen darunter.
Gilt es für Sie?
DSGVO
Schriften und externe Dienste
Schriften, Karten und Videos, die beim Aufruf von fremden Servern nachgeladen werden, übertragen die IP-Adresse Ihrer Besucher. Genau darum ging die Abmahnwelle um Google Fonts. Die ganze Geschichte dazu steht unter Google Fonts und die Abmahnwelle.
Wie man es abstellt
URHG
Bilder und Schriften
Jedes Bild und jede Schrift braucht eine Lizenz, die zu ihrer Verwendung passt. Auch ein gekauftes Bild darf nicht automatisch überall eingesetzt werden.
Was zu prüfen ist
FÜR WEN GILT WAS
Nicht jede Pflicht trifft jeden Betrieb
Die vier Punkte, bei denen sich am häufigsten zeigt, dass eine angebliche Pflicht für den eigenen Betrieb gar nicht besteht.
| Pflicht | Gilt für | Gilt ausdrücklich nicht für |
|---|---|---|
| Impressum | Jede geschäftsmäßige Website, ohne Ausnahme | Rein private Seiten ohne jede geschäftliche Absicht |
| Datenschutzerklärung | Jede Seite, die personenbezogene Daten verarbeitet — also praktisch jede | Keine praktisch relevante Ausnahme |
| Zustimmungsfenster | Seiten mit Karten, Videos, Auswertung oder anderen nicht notwendigen Diensten | Seiten, die ausschließlich technisch notwendige Dienste laden |
| Barrierefreiheit nach BFSG | Onlinehandel, Bankdienste, Telekommunikation, Personenbeförderung, E-Books | Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme |
Stand August 2026. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme steht in § 3 Absatz 3 BFSG und ist nicht befristet — anders, als es in manchen Rundschreiben behauptet wird. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
WAS EINE ABMAHNUNG KOSTET
Der Schaden entsteht nicht durch den Fehler, sondern durch das Warten
Eine unvollständige Anbieterkennzeichnung ist in einer halben Stunde behoben. Kommt vorher Post vom Anwalt, sind es Anwaltskosten, eine Unterlassungserklärung und ein Vorgang, der Sie über Wochen begleitet. Der Unterschied liegt nicht im Fehler, sondern darin, wann er auffällt.
100.000
Euro Bußgeld im Rahmen des BFSG
Obergrenze für Ordnungswidrigkeiten nach § 37 BFSG. Sie betrifft nur Betriebe, die dem Gesetz überhaupt unterliegen.
Genau mit dieser Zahl wird geworben, wenn jemand einem Zweimannbetrieb ein Barrierefreiheitspaket verkaufen will. Der Betrieb fällt in aller Regel gar nicht unter das Gesetz. Deshalb steht sie hier zusammen mit der Bedingung, unter der sie überhaupt gilt.

Die meisten Pflichten sind in einer Stunde erledigt — solange niemand sie einfordert.
Ihre Kunden suchen mit dem Telefon zwischen zwei Terminen. Wir bauen die Seite, die sie überzeugt, bevor sie weiterscrollen: Festpreis je Posten, ein Ansprechpartner, Zugänge in Ihrer Hand.
DIE BEIDEN WICHTIGSTEN
Impressum und Datenschutzerklärung
Diese beiden Punkte betreffen jeden Betrieb und verursachen zusammen den größten Teil der Post vom Anwalt. Beide sind zu beheben, ohne dass die Seite neu gebaut werden muss.
Das Impressum
Hinein gehören Name und Anschrift des Betriebs, die Rechtsform, ein Vertretungsberechtigter, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, unter denen tatsächlich jemand erreichbar ist, sowie — falls vorhanden — Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde. Bei zulassungspflichtigen Gewerken kommt die Berufsbezeichnung mit dem Staat hinzu, in dem sie verliehen wurde. Erreichbar sein muss die Seite von überall mit einem Klick, auch vom Kontaktformular aus.
Die Datenschutzerklärung
Sie beschreibt, was Ihre Seite mit den Daten der Besucher tut — nicht, was eine beliebige Seite tun könnte. Deshalb ist ein gekaufter Mustertext nur ein Anfang: Er muss an das angepasst werden, was tatsächlich lädt. Wer ein Kontaktformular betreibt, einen Kartendienst einbindet oder Zugriffe auswertet, muss genau das benennen, samt Rechtsgrundlage und Speicherdauer. Wer Dienste aufführt, die er gar nicht nutzt, hat ebenfalls einen falschen Text.
DIE EINFACHSTE PROBE
Öffnen Sie Ihre Seite in einem frischen Fenster und sehen Sie nach, welche fremden Adressen beim Laden angesprochen werden. Alles, was dort auftaucht, muss in der Datenschutzerklärung stehen — und bei allem, was nicht technisch notwendig ist, muss vorher jemand zugestimmt haben.
„Eine Stadtseite ohne eigene Inhalte ist eine Behauptung. Mit eigenen Inhalten ist sie ein Nachweis.“
Aus unserem Bauplan-Leitfaden, Abschnitt „Regionale Bereiche“
Bei jeder Seite, die 12web baut, sind beide Texte eingerichtet und auf das abgestimmt, was die Seite tatsächlich lädt. Die rechtliche Prüfung des Einzelfalls bleibt beim Anwalt — das darf eine Agentur nicht leisten.
WENN POST KOMMT
Was bei einer Abmahnung passiert
Vier Schritte, damit die Reihenfolge klar ist. Nichts davon ersetzt anwaltlichen Rat — es beschreibt nur, was auf Sie zukommt.
DER BRIEF
Eine Frist, meist sehr kurz
Angesetzt werden häufig wenige Tage. Das ist Absicht: Unter Zeitdruck wird unterschrieben, was man in Ruhe prüfen lassen würde. Die Frist ist ernst zu nehmen, der Inhalt aber nicht automatisch berechtigt.
NICHT SOFORT
Die beigelegte Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Eine Unterlassungserklärung bindet dauerhaft und ist oft weiter gefasst als der Vorwurf. Genau dafür gibt es einen Anwalt — und genau hier darf eine Agentur nicht beraten.
PARALLEL
Den Fehler technisch abstellen
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung sollte der beanstandete Zustand beendet werden. Das ist der Teil, den 12web übernimmt: fehlende Angaben ergänzen, nachladende Dienste abstellen, den Zustand dokumentieren.
Ab Monat 6 · Laufender Zustand
Die Struktur wächst weiter
Jeden Monat entstehen neue Bereiche entlang des Bauplans: weitere Leistungen, weitere Städte, weitere Antworten. Jeder neue Bereich stärkt die vorhandenen, weil er zusätzliche Verbindungen in dieselbe Struktur bringt.
Zusammengefasst: Vier bis sechs Wochen bis zur fertigen Seite, drei bis sechs Monate bis zur ersten messbaren Bewegung, etwa ein Jahr bis zu einem belastbaren Zustand.
Warum wir das machen
GESEHENWERDEN.
Gute Arbeit spricht sich herum. Nur eben langsamer als eine Seite, die man findet.

Der technische Teil ist der größere — und der, den man selbst in der Hand hat.
WAS 12WEB ÜBERNIMMT
Technik ja, Rechtsberatung nein
Diese Grenze ist keine Vorsicht, sondern Gesetz: Rechtsberatung darf nur leisten, wer dazu befugt ist. Was eine Agentur tun kann, ist trotzdem der größere Teil der Arbeit.
EINGERICHTET
Impressum und Datenschutzerklärung werden angelegt, von jeder Seite aus erreichbar gemacht und auf das abgestimmt, was Ihre Seite tatsächlich lädt.
ABGESTELLT
Schriften liegen auf dem eigenen Server, Karten und Videos laden erst nach Zustimmung. Damit fällt der häufigste technische Beanstandungsgrund weg.
NICHT ENTHALTEN
Die Prüfung Ihres Einzelfalls, die Bewertung einer Abmahnung und jede Formulierung, die rechtlich verbindlich sein soll. Dafür brauchen Sie einen Anwalt — und das sage ich Ihnen lieber vorher als hinterher. Was gebaut wird, gehört Ihrem Betrieb: Die Domain läuft auf Ihren Namen, alle Zugänge gehören Ihnen, ein Wechsel bleibt jederzeit möglich.

DIE GRENZE
Ich baue, ich berate nicht
Ich baue die Seite so, dass die Pflichten erfüllbar sind — mit den richtigen Feldern und ohne unnötige Dienste. Ob ein Text im Einzelfall genügt, sagt Ihnen ein Anwalt.
Was bei einer Abmahnung passiert.
Drei Schritte, die in dieser Reihenfolge passieren müssen. Wer beim ersten scheitert, erlebt die anderen beiden nie.
Schritt eins besprechen
AUTOR UND QUELLEN
Christof Oppermann
Inhaber, 12web · Neuss · Über mich
Baut seit 15 Jahren Websites, seit einigen Jahren überwiegend für Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien im Rhein-Kreis Neuss und in NRW. Die Pflichten auf dieser Seite kommen aus dieser Arbeit — aus Seiten, die übernommen und in Ordnung gebracht wurden, und aus Gesprächen mit Betrieben, bei denen bereits Post vom Anwalt lag.
Inhaltlich geprüft am 24. August 2026. Rechtsstand: BFSG seit dem 28. Juni 2025 in Kraft, Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 3 Absatz 3 BFSG unbefristet. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
01
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Volltext
Offizielle Informations- und Beratungsstelle des Bundes, abgerufen am 24.08.2026
02
Bundesfachstelle Barrierefreiheit — FAQ zum BFSG
gesetze-im-internet.de — Nachfolgeregelung des früheren § 5 TMG
03
Handwerkskammer Düsseldorf — Konjunkturbericht Handwerk
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5 Allgemeine Informationspflichten
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zu den Pflichten
Muss meine Website jetzt barrierefrei sein?
–
Wahrscheinlich nicht. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, nimmt bei Dienstleistungen aber Kleinstunternehmen ausdrücklich aus — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die meisten Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien fallen darunter. Anders sieht es aus, wenn Sie über die Seite verkaufen: Im Produktbereich greift die Ausnahme nicht.
Stimmt es, dass die Ausnahme Ende 2026 ausläuft?
+
Brauche ich ein Cookie-Fenster?
+
Reicht eine gekaufte Datenschutzerklärung?
+
Ich habe eine Abmahnung bekommen. Können Sie das übernehmen?
+
Gewerk, Ort, Nummer, ein Bild von echter Arbeit. Kein Karussell, kein Ladebalken, keine Suche nach dem Anrufknopf.
Preise, Urlaubszeiten, Stellenanzeige, neue Referenz. Vier Felder, ein Knopf, kein Handbuch. Alles andere übernehmen wir.
Erst reden,
dann rechnen.
Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.
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Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.
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