Muss meine Website barrierefrei sein?
Für die meisten kleinen Betriebe lautet die Antwort: nein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 — nimmt bei Dienstleistungen aber Kleinstunternehmen ausdrücklich aus.
DIE KURZE ANTWORT
Zwei Fragen, dann wissen Sie es
Das Gesetz ist umfangreich, die Prüfung für einen kleinen Betrieb ist es nicht. Sie hängt an zwei Fragen, die Sie sich selbst beantworten können.
01
Verkaufen Sie über die Seite — oder informieren Sie nur?
Das BFSG erfasst bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher: den Onlinehandel, Bankdienste, Telekommunikation, E-Books und den Personenbeförderungsverkehr. Eine Seite, die zeigt, was ein Betrieb macht, wo er arbeitet und wie man ihn erreicht, gehört nicht dazu.
02
Wie groß ist Ihr Betrieb?
Bei Dienstleistungen nimmt § 3 Absatz 3 BFSG Kleinstunternehmen aus: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Der allergrößte Teil der Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien in Deutschland liegt darunter.
Hinweis aus der Praxis
Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.
„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“
Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss
Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.
Nummer oben, Gewerk im ersten Satz, Ort auf jeder Seite. Auf dem Telefon lesbar, bevor der Daumen wischt.
WER BETROFFEN IST
Vier Fälle aus der Praxis
Dieselbe Betriebsgröße, unterschiedliche Antworten — es hängt daran, was über die Seite tatsächlich angeboten wird.
| Betrieb | Was die Seite tut | Einordnung |
|---|---|---|
| Dachdecker, 6 Beschäftigte | Leistungen, Einsatzgebiet, Kontaktformular | Nicht betroffen — Dienstleistung und Kleinstunternehmen |
| Physiotherapie, 4 Beschäftigte | Leistungen und Online-Terminanfrage | Nicht betroffen — dieselbe Ausnahme, auch mit Terminfunktion |
| Tischlerei, 8 Beschäftigte | Zusätzlich ein Onlineshop für Möbel | Prüfen lassen — im Produktbereich greift die Ausnahme nicht |
| Sanitärbetrieb, 24 Beschäftigte | Leistungen, Notdienst, Kontaktformular | Ausnahme entfällt — Schwelle von zehn Beschäftigten überschritten |
Kleinstunternehmen nach § 3 Absatz 3 BFSG: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Die Beispiele ordnen ein und ersetzen keine Rechtsberatung.

VIER FÄLLE
Vier Fälle aus der Praxis
Jemand mit Sehschwäche, jemand mit zittriger Hand, jemand in der prallen Sonne, jemand mit langsamer Verbindung. Alle vier profitieren von denselben Maßnahmen.
Das meiste davon sollten Sie ohnehin tun.
WAS VERKAUFT WIRD
Vier Sätze, die Sie in Rundschreiben lesen
Alle vier begegnen einem seit Mitte 2025 regelmäßig. Keiner davon hält einer Prüfung stand.
01
Ab sofort müssen alle Websites barrierefrei sein
Das Gesetz erfasst bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher, nicht jede Website in Deutschland. Eine Seite, die über einen Betrieb informiert, fällt in aller Regel nicht darunter.
02
Die Ausnahme für kleine Betriebe läuft Ende 2026 aus
Diese Behauptung kursiert häufig, steht aber nicht im Gesetz. Die Regelung in § 3 Absatz 3 BFSG ist nicht befristet. Eine Änderung bräuchte ein neues Gesetz — und das wäre lange vorher bekannt.
03
Es drohen 100.000 Euro Bußgeld
Diese Obergrenze steht tatsächlich im Gesetz. Sie betrifft nur Betriebe, die dem BFSG überhaupt unterliegen. Wer ausgenommen ist, kann die Anforderungen auch nicht verletzen — die Zahl allein sagt über Ihren Fall nichts aus.
04
Ein Siegel oder ein Zusatzwerkzeug macht die Seite rechtlich einwandfrei
Ein eingebautes Bedienfeld, das Schrift vergrößert und Farben umkehrt, macht eine Seite nicht barrierefrei. Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist — und die betrifft den Aufbau der Seite selbst.

Vier Sätze aus Rundschreiben — keiner davon hält einer Prüfung stand.
Vier Sätze aus Rundschreiben — keiner davon hält einer Prüfung stand.
Eine Stunde. Was Sie machen, wer anruft, was fehlt. Danach steht der Preis.
Sie sehen die Startseite fertig gestaltet, mit Ihren Texten, nicht mit Blindtext.
Alle Seiten, Bilder, Formular. Zwei Korrekturrunden sind eingerechnet.
Online, Zugänge in Ihrer Hand, Einweisung am Telefon. Rechnung danach.
AUCH WENN SIE AUSGENOMMEN SIND
Das meiste davon sollten Sie ohnehin haben
Ausreichender Kontrast, Bedienbarkeit mit der Tastatur, Beschriftungen an Formularfeldern, Alternativtexte an Bildern, eine saubere Überschriftenfolge — das steht in derselben Norm, die das Gesetz verlangt. Es sind aber zugleich die Punkte, die eine Seite für alle besser machen und die auch Suchmaschinen auswerten.
AA
Stufe der WCAG 2.1
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist.
Bei jeder Seite, die 12web baut, sind diese Punkte enthalten — nicht als Zusatzpaket und nicht, weil ein Gesetz es verlangt, sondern weil eine Seite ohne Kontrast und ohne Alternativtexte schlechter funktioniert. Eine förmliche Konformitätserklärung ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Kontrast, Tastaturbedienung und Alternativtexte helfen allen, nicht nur denen, die darauf angewiesen sind.
ZWEI SEITEN
Derselbe Betrieb, zwei Besucher
Beide suchen dieselbe Leistung im selben Ort. Der Unterschied liegt nicht am Betrieb, sondern daran, ob die Seite bedienbar ist.
GEHT NICHT WEITER

Graue Schrift auf hellem Grund, ein Formular ohne Beschriftungen, ein Absendeknopf, den die Tastatur nicht erreicht. Der Besucher schreibt keine Beschwerde — er geht zurück und nimmt den nächsten Treffer.
KOMMT DURCH

Ausreichender Kontrast, jedes Feld beschriftet, alles mit der Tastatur erreichbar. Dieselbe Gestaltung, dieselben Inhalte — nur eben bedienbar. Die Anfrage kommt an.
Der Verlust ist unsichtbar
Das ist das Unangenehme daran: Sie erfahren nie, wer es versucht hat und aufgegeben hat. In keiner Auswertung taucht auf, dass jemand nicht anrufen konnte. Deshalb bleibt der Punkt so lange unbemerkt — unabhängig davon, ob ein Gesetz ihn verlangt.
Wer ein Dach, eine Heizung oder einen Elektriker braucht, tippt zwei Wörter ins Telefon und ruft den ersten Betrieb an, der seriös aussieht und eine Nummer zeigt. Empfehlung bringt weiter Arbeit. Sie bringt nur keine neuen Kunden nach.
der Anfragen an Handwerksbetriebe kommen vom Mobiltelefon. Wer dort nicht lesbar ist, wird nicht angerufen.
entscheiden, ob jemand bleibt oder zurück zur Trefferliste geht. Danach ist er beim Nachbarbetrieb.

ZWEI BESUCHE
Derselbe Betrieb, zwei Besuche
Der eine kommt mit einer Vorlesehilfe und findet nichts, weil Bilder keine Beschreibung haben. Der andere findet alles — dieselbe Seite, ein Handgriff Unterschied.
Nicht um Technik, sondern um Menschen.
WORUM ES EIGENTLICH GEHT
Nicht um Technik, sondern um Zugang
Hinter dem Gesetz steht eine europäische Richtlinie mit einem einfachen Ziel: Menschen mit Einschränkungen sollen dieselben Angebote nutzen können wie alle anderen. Es lohnt sich, das einmal ohne Paragrafen zu lesen.
Wen es betrifft
Nicht nur Blinde. Es geht ebenso um Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, die kleine graue Schrift auf hellem Grund nicht lesen können. Um Menschen, die eine Maus nicht ruhig führen können und deshalb mit der Tastatur bedienen. Um ältere Menschen, deren Augen sich an Kontrast gewöhnt haben, den viele Seiten nicht bieten. Der größte Teil dieser Gruppe fällt niemandem auf — sie gehen einfach wieder.
Woher die Regeln kommen
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2019/882, der European Accessibility Act. Deutschland hat sie mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt, das seit dem 28. Juni 2025 für die dort genannten Produkte und Dienstleistungen gilt. Der technische Maßstab ist die Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Inhalt Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Stufe AA verweist.
DIE EINFACHSTE PROBE
Legen Sie die Maus weg und versuchen Sie, Ihr eigenes Kontaktformular nur mit der Tabulatortaste auszufüllen und abzuschicken. Wenn Sie dabei den Faden verlieren, verliert ihn ein Besucher, der auf diesen Weg angewiesen ist, ebenfalls.
„Eine Stadtseite ohne eigene Inhalte ist eine Behauptung. Mit eigenen Inhalten ist sie ein Nachweis.“
Aus unserem Bauplan-Leitfaden, Abschnitt „Regionale Bereiche“
Deshalb steht auf dieser Seite zwar, dass die meisten Betriebe ausgenommen sind — aber nicht, dass das Thema damit erledigt ist.
WIE ES DAZU KAM
Vom europäischen Beschluss bis heute
Das Gesetz kam nicht überraschend. Die Zeitleiste hilft dabei, Rundschreiben einzuordnen, die mit knappen Fristen arbeiten.
2019
Der European Accessibility Act
Die Europäische Union beschließt die Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Die Mitgliedstaaten bekommen mehrere Jahre Zeit für die Umsetzung.
2021
Deutschland setzt um
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird verabschiedet, die zugehörige Verordnung folgt 2022. Beide legen fest, welche Produkte und Dienstleistungen erfasst sind — und welche Betriebe ausgenommen bleiben.
28. JUNI 2025
Das Gesetz greift
Ab diesem Stichtag müssen die erfassten Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen. Für Dienstleistungen, die schon vorher rechtmäßig mit bestimmten Produkten erbracht wurden, sieht das Gesetz eine Übergangsregelung bis 2030 vor.
Ab Monat 6 · Laufender Zustand
Die Struktur wächst weiter
Jeden Monat entstehen neue Bereiche entlang des Bauplans: weitere Leistungen, weitere Städte, weitere Antworten. Jeder neue Bereich stärkt die vorhandenen, weil er zusätzliche Verbindungen in dieselbe Struktur bringt.
Zusammengefasst: Vier bis sechs Wochen bis zur fertigen Seite, drei bis sechs Monate bis zur ersten messbaren Bewegung, etwa ein Jahr bis zu einem belastbaren Zustand.
So sieht Ihr Kunde Ihre Seite.
Bilder, ein paar Absätze, ein Formular. Sieht ordentlich aus. Aber was sieht die Suchmaschine, wenn sie entscheidet, wen sie anzeigt?
So sieht Google Ihre Seite.
Kein Ort, kein Gewerk im Titel, eine Seite für zehn Leistungen. Für die Suche existiert dieser Betrieb kaum. Wir bauen die Struktur, die dort fehlt.

Drei Punkte, die keine Konformitätserklärung ersetzen — aber sofort etwas ändern.
WAS SICH LOHNT
Drei Dinge, auch ohne Pflicht
Wenn Sie ausgenommen sind, können Sie es dabei belassen. Wenn Sie trotzdem etwas tun wollen, sind es diese drei Punkte — sie kosten wenig und wirken sofort.
KONTRAST
Helle graue Schrift auf weißem Grund ist der häufigste Fehler überhaupt und in einer Stunde behoben. Er trifft nicht nur Menschen mit Sehbehinderung, sondern jeden, der draußen auf sein Telefon schaut.
FORMULAR
Jedes Feld bekommt eine sichtbare Beschriftung, die auch beim Tippen stehen bleibt, und Fehlermeldungen sagen, was zu tun ist. Das erhöht die Zahl der abgeschickten Anfragen unabhängig von jeder Einschränkung.
BILDER
Alternativtexte an allen inhaltlich wichtigen Bildern. Sie werden vorgelesen, wenn jemand sie braucht — und ausgewertet, wenn Suchmaschinen die Seite lesen.

AUCH OHNE PFLICHT
Drei Dinge, auch ohne Pflicht
Größe, Kontrast, Bildbeschreibungen. Die Pflicht trifft die wenigsten Handwerksbetriebe — diese drei Punkte lohnen sich trotzdem, weil sie allen helfen.
Vom europäischen Beschluss bis heute.
Warum wir das machen
GESEHENWERDEN.
Gute Arbeit spricht sich herum. Nur eben langsamer als eine Seite, die man findet.

AUTOR UND QUELLEN
Christof Oppermann
Inhaber, 12web · Neuss · Über mich
Baut seit 15 Jahren Websites, überwiegend für Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien im Rhein-Kreis Neuss und in NRW. Seit Mitte 2025 ist das BFSG das Thema, zu dem am häufigsten gefragt wird — fast immer, weil ein Rundschreiben Angst gemacht hat. Diese Seite ist die Antwort, die ich in diesen Gesprächen gebe.
Inhaltlich geprüft am 24. August 2026. Rechtsstand: BFSG seit 28.06.2025 in Kraft, Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen nach § 3 Absatz 3 BFSG unbefristet. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
01
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Volltext
Informations- und Beratungsstelle des Bundes, abgerufen am 24.08.2026
02
Bundesfachstelle Barrierefreiheit — FAQ zum BFSG
Praktische Beispiele zum Anwendungsbereich, abgerufen am 24.08.2026
03
Handwerkskammer Düsseldorf — Konjunkturbericht Handwerk
Bundesfachstelle Barrierefreiheit — Leitlinien zur Anwendung des BFSG
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum BFSG
Ich habe ein Kontaktformular. Bin ich dadurch betroffen?
–
Ein Kontaktformular allein macht aus einer Informationsseite keine der im Gesetz genannten Dienstleistungen. Entscheidend ist, was angeboten wird — Onlinehandel, Bankdienste, Telekommunikation, E-Books, Personenbeförderung. Und selbst dann greift bei Dienstleistungen die Ausnahme für Kleinstunternehmen.
Was heißt ‘weniger als zehn Beschäftigte’ genau?
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Wir haben einen kleinen Shop auf der Seite. Was gilt dann?
+
Hilft ein Barrierefreiheits-Werkzeug, das man einbaut?
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Kann ich mir eine Bestätigung ausstellen lassen, dass alles passt?
+
Erst reden,
dann rechnen.
Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.
Sie schicken das Formular oder rufen an.
Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.
Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.
Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.
In zwei Minuten ausgefüllt
Ihre Angaben gehen verschlüsselt direkt an uns und werden nicht weitergegeben.