Impressum: Pflichtangaben für Websites
Kaum eine Seite wird so stiefmütterlich behandelt — einmal beim Start zusammenkopiert, danach nie wieder angefasst. Genau deshalb ist sie eine der häufigsten Abmahnquellen überhaupt.
ZWEI SCHILDER
Gepflegt oder vergessen
Beide hängen an derselben Stelle. Nur eines sagt einem Fremden, dass hier jemand aufpasst.
VERGESSEN

Vergilbt, überlappend, seit Jahren nicht angefasst. Bei einem Impressum sieht das genauso aus — nur digital: altes Gesetz, alte Anschrift, toter Link zur EU-Plattform.
GEPFLEGT

Aktuell, vollständig, richtig beschriftet. Kostet einmal eine halbe Stunde und danach fünf Minuten im Jahr — und nimmt die einzige Angriffsfläche, die sich ohne Wissen über Ihren Betrieb finden lässt.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Risiko
Eine halbe Stunde einmal, dann ein Blick, wenn sich etwas ändert. Dagegen steht ein Anwaltsbrief, eine Unterlassungserklärung und die Zeit, die der Vorgang kostet. Das ist der einfachste Punkt auf dieser ganzen Website.
Ihre Kunden suchen mit dem Telefon zwischen zwei Terminen. Wir bauen die Seite, die sie überzeugt, bevor sie weiterscrollen: Festpreis je Posten, ein Ansprechpartner, Zugänge in Ihrer Hand.

GEPFLEGT
Alte Anschrift, tote Rufnummer
Ein Impressum mit alter Anschrift oder einer Rufnummer, die niemand mehr hat, ist schlechter als keines — es ist von außen in Sekunden prüfbar.
Eine halbe Stunde, vier Schritte.
DIE LAGE
Von außen in Sekunden prüfbar
Das ist der Grund, warum ausgerechnet diese unscheinbare Seite so oft zu Post führt — und warum sie sich so leicht in Ordnung bringen lässt.
01
Es braucht keinen Zugang, um es zu prüfen
Eine fehlende Registernummer, eine veraltete Anschrift, ein falsches Gesetz — all das sieht man von außen, ohne den Betrieb zu kennen. Es wird systematisch gesucht, weil es sich systematisch finden lässt. Bei einem inhaltlichen Fehler auf einer Leistungsseite ist das anders; dort muss jemand erst lesen.
02
Und es altert still
Ein Impressum wird einmal erstellt und dann vergessen. Inzwischen hat sich die Rechtsform geändert, die Anschrift, der Vertretungsberechtigte — oder das Gesetz, auf das es sich beruft. Nichts davon fällt im Alltag auf, weil die Seite niemand liest, der im Betrieb arbeitet.
Hinweis aus der Praxis
Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.
„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“
Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss
Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.
VIER ALTLASTEN
Was in vielen Impressen noch steht und nicht mehr hingehört
Vier Angaben, die einmal richtig waren. Wer eine davon auf seiner Seite findet, hat sie seit Jahren nicht angefasst — und das sieht jeder.
01
Angaben gemäß § 5 TMG
Das Telemediengesetz ist seit dem 14. Mai 2024 außer Kraft; die Informationspflichten stehen jetzt in § 5 DDG. Inhaltlich hat sich nichts geändert — die Norm stimmt trotzdem nicht mehr. Entweder ersetzen oder die Nennung ganz weglassen, denn vorgeschrieben ist sie nicht.
02
Der Link zur EU-Streitschlichtung
Die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung wurde im Juli 2025 abgeschaltet. Ein Link dorthin führt ins Leere und gehört entfernt — gerade weil er jahrelang Pflicht war und deshalb auf sehr vielen Seiten steht.
03
Verantwortlich nach § 55 RStV
Der Rundfunkstaatsvertrag ist längst durch den Medienstaatsvertrag ersetzt; für redaktionelle Inhalte ist heute § 18 Absatz 2 MStV einschlägig. Betrifft nur Seiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten — steht aber oft auch dort, wo es nie nötig war.
04
Angaben, die schlicht nicht mehr stimmen
Alte Anschrift, ausgeschiedener Gesellschafter, geänderte Rechtsform, eine Rufnummer, die niemand mehr abnimmt. Der unspektakulärste Fehler und der häufigste — und der einzige, den auch ein Kunde bemerkt.

Vier Altlasten — jede war einmal richtig.
Vier Altlasten — jede war einmal richtig.
Drei Schritte, die in dieser Reihenfolge passieren müssen. Wer beim ersten scheitert, erlebt die anderen beiden nie.
Schritt eins besprechenWER BETROFFEN IST
Die Ausnahme ist enger, als die meisten denken
Die Pflicht trifft geschäftsmäßige Dienste — und dieser Begriff reicht weiter als der eigene Betrieb.
Was geschäftsmäßig heißt
Nicht nur der Handwerksbetrieb mit Angebotsseite. Auch der Einzelunternehmer mit einem Einseiter, die Praxis ohne Online-Termine, der Verein mit Mitgliedsbeiträgen. Selbst eine private Seite kann darunterfallen, sobald Werbebanner oder Empfehlungslinks eingebunden sind — die Ausnahme für rein private Seiten ist deutlich enger, als der Name vermuten lässt.
Und wo es überall gilt
Auf der Website, aber ebenso in Ihren Unternehmensprofilen in sozialen Netzwerken und in Verzeichnissen, in denen Sie selbst ein Profil pflegen. Überall dort wird ein erreichbarer Weg zu den Pflichtangaben verlangt. Das ist der Teil, der am häufigsten übersehen wird — die Website ist meist in Ordnung, das Profil nicht.
WAS DAS PRAKTISCH BEDEUTET
Wenn Sie das Impressum aktualisieren, gehen Sie die Profile gleich mit durch. Sonst steht die richtige Anschrift auf der Website und die alte im Netzwerkprofil.
„Eine Stadtseite ohne eigene Inhalte ist eine Behauptung. Mit eigenen Inhalten ist sie ein Nachweis.“
Aus unserem Bauplan-Leitfaden, Abschnitt „Regionale Bereiche“
Was in Ihrem Fall verlangt ist, hängt an Rechtsform und Tätigkeit — im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer, Ihre IHK oder einen Anwalt.
DIE PFLICHTANGABEN
Was nach § 5 DDG hineingehört
Stand August 2026. Was in Ihrem Fall gilt, hängt an Rechtsform und Tätigkeit — diese Seite ist ein Überblick und keine Rechtsberatung.
| Angabe | Wer sie braucht | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Name und Anschrift | Alle | Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach — bei Firmen zusätzlich die Rechtsform |
| Vertretungsberechtigte | Juristische Personen | Geschäftsführer oder Vorstand namentlich, bei Wechsel nachziehen |
| Kontakt | Alle | E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg für unmittelbare Kommunikation |
| Register und Nummer | Eingetragene | Registergericht und Nummer — eine der am häufigsten fehlenden Angaben |
Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein — in der Praxis: von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks, und der Link heißt Impressum und nicht anders.
Wer ein Dach, eine Heizung oder einen Elektriker braucht, tippt zwei Wörter ins Telefon und ruft den ersten Betrieb an, der seriös aussieht und eine Nummer zeigt. Empfehlung bringt weiter Arbeit. Sie bringt nur keine neuen Kunden nach.
der Anfragen an Handwerksbetriebe kommen vom Mobiltelefon. Wer dort nicht lesbar ist, wird nicht angerufen.
entscheiden, ob jemand bleibt oder zurück zur Trefferliste geht. Danach ist er beim Nachbarbetrieb.

NACH PARAGRAF 5
Was hineingehört
Name, Anschrift, Rufnummer, E-Mail, Rechtsform, Registernummer, Umsatzsteuer-Nummer. Bei Kammerberufen zusätzlich Kammer, Berufsbezeichnung und Regeln.
Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar.
ERREICHBARKEIT
Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar
So steht es im Gesetz, und es klingt vage. In der Praxis hat sich daraus eine klare Faustregel entwickelt: Von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks, und der Link trägt das Wort Impressum — nicht Kontakt, nicht Über uns, nicht Rechtliches.
2
Klicks, höchstens
Ein Link in der Fusszeile, die auf jeder Seite steht, erfüllt das zuverlässig.
Zwei Stolperstellen kommen häufig vor: Auf reinen Einseitern liegt das Impressum manchmal in einem Aufklappfenster, das ohne aktives Skript gar nicht öffnet — dann ist es nicht unmittelbar erreichbar. Und die Pflicht gilt auch für Ihre Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken, wo das Feld oft leer bleibt oder auf eine Startseite statt auf das Impressum zeigt.

Ein Schild, das niemand liest — bis es fehlt.

Die Angaben kommen von Ihnen — der Platz und die Erreichbarkeit von mir.
WAS 12WEB ÜBERNIMMT
Die Seite — nicht die Rechtsprüfung
Ein Impressum ist eine Rechtsfrage, und dessen Prüfung ist Rechtsberatung. Was ich übernehmen kann, ist alles davor und alles danach.
ENTHALTEN
Impressumsseite mit den Angaben, die Sie liefern, Link in der Fusszeile auf jeder Seite mit dem Wort Impressum, Erreichbarkeit auf dem Telefon geprüft, und ein Hinweis, wenn mir eine offensichtliche Altlast auffällt — etwa § 5 TMG oder ein toter Link zur EU-Plattform.
SIE LIEFERN
Die Angaben selbst: Anschrift, Vertretungsberechtigte, Register, Umsatzsteuer-ID, Kammer. Was in Ihrem Fall verlangt ist, sagt Ihnen Ihre Kammer, Ihre IHK oder Ihr Anwalt — diese Auskunft ist dort meist kostenfrei.
NICHT ENTHALTEN
Keine Prüfung, ob Ihr Impressum vollständig ist, keine Bewertung einer Abmahnung, keine Datenschutzerklärung als Rechtstext. Ich baue die Seite und weise auf Auffälligkeiten hin — die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei Ihnen.
Immer dasselbe Grundgerüst, immer eine andere Sprache. Ein Gerüstbauer verkauft Termintreue, ein Tischler verkauft Handschrift. Das gehört auf die erste Seite.

DIE GRENZE
Die Seite, nicht die Rechtsberatung
Ich baue die Seite und sorge dafür, dass sie von überall erreichbar ist. Ob Ihre Angaben im Einzelfall vollständig sind, sagt Ihnen die Kammer oder ein Anwalt.
Die Ausnahme ist enger, als viele denken.
VORGEHEN
Eine halbe Stunde, vier Schritte
Danach ist das Thema für Jahre erledigt — bis sich im Betrieb etwas ändert.
SCHRITT 01
Altlasten entfernen
§ 5 TMG ersetzen oder streichen, den Link zur EU-Streitschlichtung entfernen, § 55 RStV prüfen. Drei Handgriffe, die die auffälligsten Zeichen für eine ungepflegte Seite beseitigen.
SCHRITT 02
Angaben gegen die Wirklichkeit prüfen
Anschrift, Vertretungsberechtigte, Registernummer, Umsatzsteuer-ID, Rufnummer. Nicht was einmal stimmte, sondern was heute gilt — und die Umsatzsteuer-ID ist nicht die Steuernummer.
SCHRITT 03
Erreichbarkeit sicherstellen
Link in der Fusszeile auf jeder Seite, mit dem Wort Impressum, ohne Aufklappfenster. Auf dem Telefon gegenprüfen — dort verschwinden Fusszeilenlinks manchmal.
Ab Monat 6 · Laufender Zustand
Die Struktur wächst weiter
Jeden Monat entstehen neue Bereiche entlang des Bauplans: weitere Leistungen, weitere Städte, weitere Antworten. Jeder neue Bereich stärkt die vorhandenen, weil er zusätzliche Verbindungen in dieselbe Struktur bringt.
Zusammengefasst: Vier bis sechs Wochen bis zur fertigen Seite, drei bis sechs Monate bis zur ersten messbaren Bewegung, etwa ein Jahr bis zu einem belastbaren Zustand.
Warum wir das machen
GESEHENWERDEN.
Gute Arbeit spricht sich herum. Nur eben langsamer als eine Seite, die man findet.
HALTUNG
Was Sie hier nicht bekommen
Beim Impressum wird viel Angst verkauft. Vier Dinge kommen hier nicht vor.
×
Ein Rechtstext-Abo
Keine monatliche Gebühr für automatisch erzeugte Rechtstexte. Für eine Betriebsseite mit einem Impressum und einer Datenschutzerklärung ist das in den meisten Fällen ein Abo für zwei Seiten, die sich selten ändern.
×
Die Zusage, dass es vollständig ist
Keine Bestätigung, dass alles vollständig und richtig ist. Ich darf Ihr Impressum nicht prüfen, und ich tue es auch nicht — auch dann nicht, wenn die Antwort naheliegend erscheint.
×
Angstmache mit Abmahnsummen
Keine Schreckenszahlen. Dass ein fehlerhaftes Impressum abgemahnt werden kann, genügt als Grund — und der Aufwand, es in Ordnung zu bringen, ist ohnehin gering.
×
Ein Generator als Ersatz für Ihre Angaben
Keine zusammenkopierte Vorlage, in der Beispielangaben stehenbleiben. Ein Impressum mit dem Wort Musterstadt ist schlimmer als eines mit einer Lücke — es zeigt, dass niemand hingesehen hat.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Impressum
Bei uns steht noch § 5 TMG. Ist das schlimm?
–
Inhaltlich meist harmlos, weil sich an den Pflichtangaben nichts geändert hat — die Norm stimmt aber seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr. Ersetzen Sie sie durch § 5 DDG oder lassen Sie die Nennung ganz weg; vorgeschrieben ist sie nicht. Stehenlassen ist die schlechteste der drei Möglichkeiten, weil es zeigt, dass die Seite nicht gepflegt wird.
Muss der Link zur EU-Streitschlichtung raus?
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Reicht ein Kontaktformular als Kontaktangabe?
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Gilt das auch für unser Profil in sozialen Netzwerken?
+
Wir sind ein kleiner Betrieb ohne Registereintrag. Was brauchen wir?
+
Erst reden,
dann rechnen.
Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.
Sie schicken das Formular oder rufen an.
Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.
Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.
Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.
In zwei Minuten ausgefüllt
Ihre Angaben gehen verschlüsselt direkt an uns und werden nicht weitergegeben.