Websites für Zahnarztpraxen
Anders als bei den meisten Praxen geht es hier tatsächlich um Sichtbarkeit — weil Implantate, Kieferorthopädie und Ästhetik im Wettbewerb stehen und aktiv gesucht werden. Das Berufsrecht setzt dafür enge, aber klare Grenzen.
Der Zahn tut weh.
Gesucht wird jetzt.
Ab jetzt Sie.
Wer Schmerzen hat, liest keine Leitbilder. Er sucht Öffnungszeiten, eine Nummer und die Zusage, dass heute jemand da ist.
WAS AUF DEM SPIEL STEHT
Der Rahmen ist größer als der Regelfall
Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Diese Zahl steht in jedem Rundschreiben und trifft in der Praxis selten eine einzelne Zahnarztpraxis. Wahrscheinlicher ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung — häufig durch einen Kollegen im selben Ort.
50.000
Euro Bußgeldrahmen
Heilmittelwerbegesetz. Der Rahmen sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit — er begrenzt sie nach oben.
Deshalb steht die Zahl hier mit ihrer Einordnung und nicht als Drohung. Der praktische Schaden entsteht anders: durch den Anwaltsbrief, die Unterlassungserklärung und die Wochen, die der Vorgang kostet — und durch das Verhältnis zu den Kollegen im Ort, das danach ein anderes ist. Fast alles davon lässt sich vermeiden, indem drei Formulierungen anders gewählt werden. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Genau gearbeitet wird ohnehin — der Text sollte dazu passen.
Gewerk, Ort, Nummer, ein Bild von echter Arbeit. Kein Karussell, kein Ladebalken, keine Suche nach dem Anrufknopf.
Preise, Urlaubszeiten, Stellenanzeige, neue Referenz. Vier Felder, ein Knopf, kein Handbuch. Alles andere übernehmen wir.
DIE LAGE
Die einzige Praxisart, die wirklich um Patienten wirbt
Auf der übergeordneten Praxisseite steht, dass eine Website meist das Telefon entlastet statt neue Patienten zu bringen. Bei Zahnarztpraxen ist das anders — und zwar aus einem sachlichen Grund.
01
Zwei verschiedene Geschäfte unter einem Dach
Die Kontrolle und die Behandlung von Beschwerden laufen über die Kasse und füllen den Kalender ohnehin. Implantate, Kieferorthopädie, Zahnersatz und ästhetische Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen — danach wird gezielt gesucht, verglichen und ausgewählt. Nur dieser zweite Teil gehört überhaupt auf eine Website.
02
Der Patient sucht anders als bei der Kontrolle
Wer eine Kontrolle braucht, sucht einen Zahnarzt in der Nähe. Wer über ein Implantat nachdenkt, sucht wochenlang, vergleicht und liest — und entscheidet sich fast nie beim ersten Treffer. In diesem Vorgang ist eine Seite, die die Frage tatsächlich beantwortet, der größte Vorteil, den eine Praxis haben kann.
Hinweis aus der Praxis
Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.
„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“
Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss
Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.
VIER FEHLER
Was Zahnarztseiten regelmäßig falsch machen
Zwei davon sind berufsrechtlich heikel, zwei kosten einfach Patienten. Alle vier findet man häufig.
01
Alle Leistungen gleich gewichtet
Zwanzig Behandlungen als Liste, jede mit drei Zeilen. Wer nach Implantat sucht, findet diese Seite schlechter als eine, die nur davon handelt — und wenn er sie findet, muss er suchen. Zwei bis drei Schwerpunkte mit eigener Seite wirken mehr als zwanzig Aufzählungen.
02
Keine Angabe zu den Kosten
Bei Selbstzahlerleistungen die wichtigste Frage überhaupt. Pauschalpreise sind im Rahmen der Gebührenordnung problematisch — sachlich zu erklären, wovon die Höhe abhängt, wie ein Heil- und Kostenplan zustande kommt und wann die Kasse etwas beiträgt, ist es nicht. Genau das fehlt fast überall.
03
Superlative statt Angaben
Formulierungen im Stil von führend, beste Adresse oder Spezialist ohne entsprechende Grundlage. Das ist der Bereich, in dem tatsächlich abgemahnt wird — häufig von Kollegen — und es wirkt bei Patienten schlechter als eine nüchterne Angabe.
04
Bildmaterial aus der Datenbank
Lächelnde Fremde vor weißen Wänden. Bei einer Entscheidung, bei der es um Vertrauen und mehrere tausend Euro geht, wirkt ein echtes Foto der eigenen Räume und des Teams ungleich stärker — auch wenn es weniger geschliffen wirkt.

Vier Fehler — zwei berufsrechtlich heikel, zwei kosten Patienten.
Vier Fehler — zwei berufsrechtlich heikel, zwei kosten Patienten.
WIE ENTSCHIEDEN WIRD
Bei Selbstzahlerleistungen dauert die Entscheidung Wochen
Das ist der größte Unterschied zu jeder anderen Praxis — und er entscheidet darüber, was auf die Seite gehört.
Was in dieser Zeit gesucht wird
Was kostet das ungefähr und wovon hängt es ab. Wie läuft die Behandlung ab und wie lange dauert sie. Tut es weh. Was zahlt die Kasse dazu. Welche Alternativen gibt es. Jede dieser Fragen wird einzeln gesucht — und jede verdient eine eigene Seite, wenn Sie mit dieser Behandlung arbeiten wollen.
Warum das kein Marketing ist
All das ist sachliche Information über Ihre Tätigkeit und damit ausdrücklich zulässig. Sie erklären dieselben Dinge ohnehin im Beratungsgespräch — nur eben jedem einzeln und immer wieder. Auf der Seite stehen sie einmal und sind vor dem Gespräch schon gelesen. Das verkürzt die Beratung und macht sie besser.
DER NEBENEFFEKT
Patienten, die vorher gelesen haben, kommen mit besseren Fragen und entscheiden sich schneller. Ihre Beratungszeit sinkt, obwohl die Zahl der Anfragen steigt.
„Eine Stadtseite ohne eigene Inhalte ist eine Behauptung. Mit eigenen Inhalten ist sie ein Nachweis.“
Aus unserem Bauplan-Leitfaden, Abschnitt „Regionale Bereiche“
Deshalb sind zwei gute Behandlungsseiten mehr wert als zwanzig Zeilen Leistungsübersicht.
Wer ein Dach, eine Heizung oder einen Elektriker braucht, tippt zwei Wörter ins Telefon und ruft den ersten Betrieb an, der seriös aussieht und eine Nummer zeigt. Empfehlung bringt weiter Arbeit. Sie bringt nur keine neuen Kunden nach.
der Anfragen an Handwerksbetriebe kommen vom Mobiltelefon. Wer dort nicht lesbar ist, wird nicht angerufen.
entscheiden, ob jemand bleibt oder zurück zur Trefferliste geht. Danach ist er beim Nachbarbetrieb.
BERUFSRECHT
Was geht, was nicht
Vier Bereiche, in denen sich entscheidet, ob eine Zahnarztseite angreifbar ist. Stand 25. August 2026 — Heilmittelwerbegesetz in der Fassung vom 26. Juni 2026, Berufsordnung der Zahnärzte § 21 — und ausdrücklich keine Rechtsberatung.
| Bereich | Zulässig | Problematisch |
|---|---|---|
| Schwerpunkte benennen | Hinweise auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern zutreffend | Bezeichnungen, die mit geschützten Fachgebietsbezeichnungen verwechselbar sind |
| Behandlungen darstellen | Sachliche Beschreibung von Verfahren, Ablauf und Praxisausstattung | Erfolgsversprechen, Angstappelle, Aussagen zur Haltbarkeit ohne Grundlage |
| Ergebnisse zeigen | Vorher-Nachher grundsätzlich seit 2012 — mit enger Ausnahme bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen | Bilder ohne Einwilligung; Darstellungen, die übertriebene Erwartungen wecken |
| Preise und Aktionen | Sachliche Erklärung, wovon die Kosten abhängen und wie abgerechnet wird | Rabatte, Gutscheine, Pauschalangebote entgegen der Gebührenordnung |
Grundlage sind das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Kammer — eine Agentur darf das nicht bewerten.

WAS GEHT
Der Rahmen ist größer als gedacht
Sachliche Information über Leistungen ist erlaubt. Anpreisende Werbung und Heilversprechen sind es nicht — zwischen beidem liegt viel Platz, den kaum jemand nutzt.
Die einzige Praxisart mit Wahlleistungen.
Auf dem Telefon gebaut.
Am Rechner nur geprüft.
Der Kunde steht im Treppenhaus, hat einen Wasserschaden und drei Minuten. Er braucht Ihr Gewerk, Ihren Ort und Ihre Nummer, nicht Ihre Firmengeschichte. Genau so bauen wir.
Sturm02
Fenster03
Flachdach
ZWEI PRAXEN
Hochglanz oder erkennbar
Beide halten das Berufsrecht ein. Nur bei einer bleibt jemand, der wochenlang vergleicht.
AUSTAUSCHBAR

Gekaufte Motive, glänzende Räume, zwanzig Leistungen als Liste. Könnte jede Praxis in Deutschland sein — und beantwortet keine der Fragen, die jemand vor einer Entscheidung über mehrere tausend Euro hat.
ERKENNBAR

Eigene Räume, das eigene Team, zwei Behandlungen ausführlich erklärt — Ablauf, Dauer, wovon die Kosten abhängen. Wer das liest, kommt vorbereitet ins Gespräch oder gar nicht. Beides spart Zeit.
Der Unterschied ist nicht die Ausstattung, sondern die Auskunft
Die zweite Praxis hat keine schöneren Räume. Sie beantwortet die Fragen, die im Beratungsgespräch ohnehin kommen — nur eben vorher. Das ist zulässig, kostet keine Ausstattung und ist der einzige echte Vorteil, den man sich erarbeiten kann.

HOCHGLANZ
Katalogbild oder eigener Raum
Ein Katalogbild einer fremden Praxis wirkt beliebig. Der eigene Behandlungsraum bei Tageslicht beantwortet die Frage, wie es dort aussieht — und die stellt sich jeder.
Bei Selbstzahlerleistungen zählt es doppelt.

Was im Beratungsgespräch erklärt wird, gehört auch auf die Seite.
WAS 12WEB ÜBERNIMMT
Struktur und Technik — die Freigabe bleibt bei Ihnen
Wie bei allen Praxen und Kanzleien gilt: Als Agentur dürfen wir Berufsrecht nicht auslegen. Bei Zahnarztpraxen kommt hinzu, dass die heiklen Stellen häufiger vorkommen — weil mehr geworben wird.
ENTHALTEN
Eigene Seiten für Ihre Behandlungsschwerpunkte, Texte aus Ihren Antworten, Kontaktformular mit begrenzten Feldern und verschlüsselter Übertragung, vollständige Pflichtangaben, Bilder aufbereitet.
SIE GEBEN FREI
Jeder Text geht vor der Veröffentlichung durch Ihre Durchsicht. Aussagen zu Haltbarkeit, Erfolg oder Schmerzfreiheit markiere ich grundsätzlich — das sind die Stellen, an denen es eng wird, und entscheiden müssen Sie oder Ihre Kammer.
NICHT ENTHALTEN
Keine Auslegung von Heilmittelwerbegesetz oder Berufsordnung, keine Bewertung einer Abmahnung, keine Behandlungsfotos, keine Anbindung an Terminsysteme als Standardleistung und keine Bewertungsbetreuung. Was gebaut wird, gehört Ihrer Praxis — Domain und Zugänge laufen auf Sie, ein Wechsel bleibt jederzeit möglich, und der Weiterbau ist monatlich kündbar.
Immer dasselbe Grundgerüst, immer eine andere Sprache. Ein Gerüstbauer verkauft Termintreue, ein Tischler verkauft Handschrift. Das gehört auf die erste Seite.

DER UMFANG
Struktur und Technik entscheiden
Startseite, Leistungen, Selbstzahlerbereich, Termine, Anfahrt. Fünf Seiten — und ein Impressum, das die Kammerangaben trägt.
Bei Selbstzahlerleistungen entscheidet die Seite.
REIHENFOLGE
Womit anfangen
Vier Schritte. Die ersten beiden kosten nichts und wirken bei fast jeder Praxis sofort.
ZUERST
Das Unternehmensprofil
Sprechzeiten, Erreichbarkeit, echte Fotos der Räume, Bewertungen freundlich erbeten. Bei Suchen aus der Umgebung steht das oft vor jeder Website. Kostenfrei, ein Vormittag.
DANN
Die zwei Behandlungen festlegen
Mit welchen Selbstzahlerleistungen wollen Sie arbeiten? Nicht welche Sie anbieten — welche Sie ausbauen wollen. Diese eine Entscheidung bestimmt den ganzen Umfang und trifft niemand außer Ihnen.
DANACH
Je Behandlung eine Seite
Ablauf, Dauer, wovon die Kosten abhängen, was die Kasse beiträgt, welche Alternativen es gibt. Das ist der Teil, der Geld kostet — und der einzige, der bei einer wochenlangen Entscheidung überhaupt wirkt.
Ab Monat 6 · Laufender Zustand
Die Struktur wächst weiter
Jeden Monat entstehen neue Bereiche entlang des Bauplans: weitere Leistungen, weitere Städte, weitere Antworten. Jeder neue Bereich stärkt die vorhandenen, weil er zusätzliche Verbindungen in dieselbe Struktur bringt.
Zusammengefasst: Vier bis sechs Wochen bis zur fertigen Seite, drei bis sechs Monate bis zur ersten messbaren Bewegung, etwa ein Jahr bis zu einem belastbaren Zustand.
Von jeder Seite betrachtet: solide gebaut.
Auf dem Telefon, am Rechner, in der Suche. Eine Betriebsseite muss aus jedem Winkel dasselbe sagen: was Sie machen, wo Sie es machen, wie man Sie erreicht.
HALTUNG
Was Sie hier nicht bekommen
Im Zahnarztmarketing wird viel angeboten, was berufsrechtlich heikel oder schlicht unwirksam ist. Vier Dinge kommen hier nicht vor.
×
Aussagen zu Erfolg und Haltbarkeit
Keine Formulierungen zu Erfolgsquoten oder Haltbarkeit ohne belastbare Grundlage. Das berührt gleich mehrere Regelwerke — und Patienten glauben es ohnehin weniger als eine nüchterne Erklärung.
×
Rabatte und Aktionen
Keine Preisaktionen für Behandlungen, keine Gutscheine, keine Pauschalangebote entgegen der Gebührenordnung. Das ist einer der klarsten Punkte im Heilmittelwerbegesetz.
×
Gekaufte Bewertungen
Keine bestellten Sterne, keine erfundenen Patientenstimmen. In einem Beruf, in dem Vertrauen die Grundlage ist, ist das der teuerste denkbare Fehler — und in einem Ort, in dem man sich kennt, auch der sichtbarste.
×
Vergleiche mit Kollegen
Keine Gegenüberstellung mit anderen Praxen, auch nicht andeutungsweise. Herabsetzende und vergleichende Darstellung ist berufsrechtswidrig — und die Abmahnung kommt in diesem Bereich meist aus der eigenen Nachbarschaft.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen aus Zahnarztpraxen
Darf ich Preise für Behandlungen nennen?
–
Pauschalpreise entgegen der Gebührenordnung sind problematisch. Sachlich zu erklären, wovon die Kosten abhängen, wie ein Heil- und Kostenplan entsteht und was die Kasse beiträgt, ist es nicht — und genau das sucht ein Patient. Die konkrete Formulierung stimmen Sie mit Ihrer Kammer ab; den Platz dafür auf der Seite schaffe ich.
Darf ich Vorher-Nachher-Bilder zeigen?
+
Darf ich mich Spezialist für Implantologie nennen?
+
Wie viele Behandlungsseiten brauche ich?
+
Lohnt sich das, wenn meine Praxis voll ist?
+
Ihre Kunden suchen mit dem Telefon zwischen zwei Terminen. Wir bauen die Seite, die sie überzeugt, bevor sie weiterscrollen: Festpreis je Posten, ein Ansprechpartner, Zugänge in Ihrer Hand.
Erst reden,
dann rechnen.
Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.
Sie schicken das Formular oder rufen an.
Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.
Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.
Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.
In zwei Minuten ausgefüllt
Ihre Angaben gehen verschlüsselt direkt an uns und werden nicht weitergegeben.