Anwaltswerbung: Was auf die Kanzlei-Website darf
Der Satz in § 43b BRAO klingt nach einem weitgehenden Verbot und ist keines. Erlaubt ist mehr, als die meisten Kanzleien nutzen — und die Grenze verläuft an anderer Stelle, als viele vermuten.
DIE LAGE
Ein Satz, drei Bedingungen
Das gesamte anwaltliche Werberecht hängt an einem einzigen Satz. Wer ihn in seine drei Bedingungen zerlegt, kann fast jede Frage selbst beantworten.
01
Was der Satz verlangt
Werbung ist erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Daraus folgen drei Bedingungen: sachlich, berufsbezogen, nicht auf ein bestimmtes Mandat zielend. Alles, was diese drei erfüllt, ist zulässig — und das ist weit mehr als eine Visitenkarte im Netz.
02
Warum trotzdem so wenig genutzt wird
Weil die Norm nach einem Verbot klingt und die Rechtsprechung sie über Jahrzehnte deutlich gelockert hat, ohne dass sich der Wortlaut geändert hätte. Viele Kanzleien arbeiten deshalb nach einem Stand, den die Gerichte längst aufgegeben haben — und lassen Information liegen, die Mandanten tatsächlich suchen.
Hinweis aus der Praxis
Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.
„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“
Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss
Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.
Ihre Kunden suchen mit dem Telefon zwischen zwei Terminen. Wir bauen die Seite, die sie überzeugt, bevor sie weiterscrollen: Festpreis je Posten, ein Ansprechpartner, Zugänge in Ihrer Hand.
ZWEI KANZLEIEN
Beide sachlich — eine wird gefunden
Das Sachlichkeitsgebot ist kein Grund für eine leere Seite. Beide Beispiele halten es ein.
AUFFÄLLIG STATT SACHLICH

Hochglanz, große Worte, leere Flächen. Das ist der Bereich, in dem das Berufsrecht tatsächlich eng wird — und es überzeugt nicht einmal die, die es erreichen soll.
SACHLICH UND AUSFÜHRLICH

Nüchterne Räume, klare Angaben, Beiträge zu den Fragen, mit denen Mandanten kommen. Nichts davon berührt § 43b — und genau das wird gefunden.
Der Unterschied ist nicht der Ton, sondern die Menge an Antwort
Die zweite Kanzlei ist nicht werblicher. Sie ist ausführlicher. Sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit ist genau das, was die Norm erlaubt — und der Teil, der am häufigsten übersehen wird, weil alle nur auf die Verbote schauen.

BEIDE SACHLICH
Beide sachlich, eine wird gefunden
Zwei Kanzleiseiten können beide zurückhaltend formuliert sein — und trotzdem findet nur eine statt. Der Unterschied liegt in der Struktur, nicht im Ton.
Fachlich schreiben ist ausdrücklich erlaubt.
VIER STELLEN
Wo es tatsächlich eng wird
Nicht die Gestaltung ist das Problem, sondern vier Formulierungen, die auf Kanzleiseiten immer wieder vorkommen.
01
Erfolgsversprechen
Pauschale Aussagen zum Ausgang von Verfahren sind unzulässig — und Angaben zu Erfolgs- oder Umsatzzahlen dann, wenn sie in die Irre führen. Das ist die häufigste Beanstandung überhaupt, und sie trifft oft Formulierungen, die gar nicht als Versprechen gemeint waren.
02
Spezialist ohne Grundlage
Angaben zu Rechtsgebieten, Tätigkeitsschwerpunkten und Spezialisierungen sind zulässig, soweit die entsprechende Grundlage besteht. Genau an dieser Grenze wird gestritten, besonders wenn die Bezeichnung mit einer Fachanwaltschaft verwechselbar ist. Ein Fachanwaltstitel darf geführt werden, wenn er verliehen wurde.
03
Mandanten nennen
Referenzen sind möglich, aber nur mit Zustimmung der Mandanten — und die Verschwiegenheitspflicht gilt unabhängig davon weiter. In der Praxis scheitert das seltener am Recht als daran, dass niemand gefragt hat.
04
Marktschreierischer Ton
Übertriebene Werturteile, reißerische Aufmachung, herabsetzende Vergleiche mit Kollegen. Das ist der Bereich, in dem das Sachlichkeitsgebot am ehesten verletzt wird — und der einzige, bei dem es wirklich um Gestaltung geht.

Vier Formulierungen — nicht die Gestaltung ist das Problem.
Vier Formulierungen — nicht die Gestaltung ist das Problem.
Immer dasselbe Grundgerüst, immer eine andere Sprache. Ein Gerüstbauer verkauft Termintreue, ein Tischler verkauft Handschrift. Das gehört auf die erste Seite.
DER HEIKELSTE PUNKT
Ins Kontaktformular gehört kein Sachverhalt
Nicht das Werberecht ist hier das Problem, sondern die Verschwiegenheitspflicht — und die greift, bevor überhaupt ein Mandat besteht.
Was ein offenes Nachrichtenfeld auslöst
Wer in einer rechtlichen Notlage ein leeres Textfeld sieht, schreibt seinen Fall hinein — ausführlich, mit Namen der Gegenseite, oft mit Aktenzeichen. Damit liegen fremde Angaben unverschlüsselt in einem Postfach, bevor Sie überhaupt prüfen konnten, ob eine Interessenkollision vorliegt. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern der Regelfall bei offenen Formularen.
Wie man es löst
Wenige, klar begrenzte Felder: Name, Erreichbarkeit, Rechtsgebiet als Auswahl, Anliegen in Stichworten. Dazu verschlüsselte Übertragung und ein Satz, dass Einzelheiten erst ins persönliche Gespräch gehören. Das schützt den Anfragenden, entlastet Ihre Ablage und ist zugleich der erste sichtbare Beweis dafür, dass Sie sorgfältig arbeiten.
WAS DAS NEBENBEI BRINGT
Eine Anfrage in Stichworten lässt sich in zwei Minuten einordnen. Eine dreiseitige Schilderung kostet eine Viertelstunde — und endet oft damit, dass Sie den Fall gar nicht übernehmen können.
„Eine Stadtseite ohne eigene Inhalte ist eine Behauptung. Mit eigenen Inhalten ist sie ein Nachweis.“
Aus unserem Bauplan-Leitfaden, Abschnitt „Regionale Bereiche“
Diese Seite ist ein Überblick und keine Rechtsberatung — verbindlich ist Ihre Kammer.
WAS GEHT, WAS NICHT
Fünf Bereiche im Überblick
Stand August 2026, ausdrücklich keine Rechtsberatung — im Zweifel entscheidet Ihre Kammer.
| Bereich | Zulässig | Problematisch |
|---|---|---|
| Kanzlei darstellen | Website, Rechtsgebiete, Qualifikationen, Fachanwaltstitel, Werdegang | Titel, die nicht verliehen wurden; irreführende Bezeichnungen |
| Schwerpunkte benennen | Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierungen mit entsprechender Grundlage | Spezialist ohne Grundlage; Verwechslung mit Fachanwaltschaften |
| Fachlich schreiben | Beiträge zu Rechtsfragen auf der eigenen Seite — einer der größten Spielräume | Beiträge, die auf ein konkretes laufendes Verfahren zielen |
| Sichtbarkeit | Unternehmensprofil, Anwaltsverzeichnisse, sachliche Profile in Netzwerken | Gekaufte Bewertungen; Aufmachung, die dem Berufsbild widerspricht |
Grundlage sind § 43b BRAO, die §§ 6 bis 10 BORA in der Fassung ab 1. Dezember 2025 und daneben das UWG. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Rechtsanwaltskammer.
Von 5 Seiten auf 23.
Nach Plan.
Texte, Bilder und Leistungen waren im Betrieb längst da. Sie standen nur alle auf derselben Seite. Wir haben sie auseinandergezogen, jede bekam ihre eigene Adresse — und Google fand sie.

FÜNF BEREICHE
Was das Berufsrecht zulässt
Sachliche Angaben über die Tätigkeit sind erlaubt. Erfolgsversprechen, Vergleiche mit Kollegen und Mandantenzahlen sind es nicht — die Grenze verläuft an der Nachprüfbarkeit.
Ein Satz, drei Bedingungen.
REIHENFOLGE
Womit anfangen
Vier Schritte. Der erste kostet nichts und ist bei Kanzleien besonders wirksam, weil er von der Kammer ohnehin verlangt wird.
ZUERST
Pflichtangaben prüfen
Berufsbezeichnung und Staat, zuständige Kammer, Berufshaftpflicht mit Name, Anschrift und räumlichem Geltungsbereich. Diese Angaben fehlen auf überraschend vielen Kanzleiseiten oder sind unvollständig — und sie sind das Erste, was ein Wettbewerber prüft.
DANN
Das Kontaktformular entschärfen
Felder begrenzen, verschlüsselt übertragen, Hinweis zur Verschwiegenheit. Kostet eine Stunde und beseitigt das größte Risiko auf der ganzen Seite.
DANACH
Je Rechtsgebiet eine Seite
Nicht eine Liste mit acht Gebieten, sondern zwei bis vier eigene Seiten für die Gebiete, mit denen Sie arbeiten wollen — mit der Lage beschrieben, in der ein Mandant steckt, nicht mit dem Paragrafen. Ausführlich unter Rechtsgebiete.
Ab Monat 6 · Laufender Zustand
Die Struktur wächst weiter
Jeden Monat entstehen neue Bereiche entlang des Bauplans: weitere Leistungen, weitere Städte, weitere Antworten. Jeder neue Bereich stärkt die vorhandenen, weil er zusätzliche Verbindungen in dieselbe Struktur bringt.
Zusammengefasst: Vier bis sechs Wochen bis zur fertigen Seite, drei bis sechs Monate bis zur ersten messbaren Bewegung, etwa ein Jahr bis zu einem belastbaren Zustand.
DER GRÖSSTE SPIELRAUM
Fachlich schreiben ist ausdrücklich erlaubt
Beiträge zu Rechtsfragen auf der eigenen Website sind zulässig — sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit ist genau das, was die Norm meint. Es ist der größte ungenutzte Spielraum im anwaltlichen Werberecht.
3
Bedingungen, sonst nichts
Sachlich, berufsbezogen, nicht auf ein Einzelmandat gerichtet. Was das erfüllt, ist erlaubt.
Und es ist zugleich das, wonach Mandanten suchen. Kaum jemand sucht nach einer Kanzlei — gesucht wird nach der Lage, in der man steckt: Kündigung erhalten, Erbe ausschlagen, Abmahnung im Briefkasten, Unterhalt neu berechnen. Wer diese Fragen sachlich beantwortet, wird bei genau diesen Suchen gefunden und hält dabei das Sachlichkeitsgebot ein. Das ist kein Widerspruch, sondern derselbe Satz von zwei Seiten gelesen.

Sachlich heißt abgewogen — nicht schweigsam.
Zwei Finger zum Zoomen, Nummer nicht antippbar. Der Kunde ist weg, bevor er Ihren Namen gelesen hat.
Gekaufte Fotos von fremden Baustellen wirken wie eine Briefkastenfirma. Ihre eigenen Arbeiten wirken wie Handwerk.
Wer in Kaarst sucht, sucht nach Kaarst. Steht der Ort nicht auf der Seite, taucht sie nicht auf.
Der Neffe hat sie 2016 gebaut und wohnt jetzt in Hamburg. Seither steht dort ein Mitarbeiter, der längst gekündigt hat.

Die letzte Durchsicht liegt bei Ihnen — aus gutem Grund.
WAS 12WEB ÜBERNIMMT
Struktur und Technik — die berufsrechtliche Freigabe bleibt bei Ihnen
Diese Aufgabenteilung ist bei Kanzleien besonders klar, und der Grund ist einfach: Als Agentur dürfen wir Berufsrecht nicht auslegen — Sie dürfen es.
ENTHALTEN
Struktur nach Rechtsgebieten und Anliegen, Texte aus Ihren Antworten, Kontaktformular mit begrenzten Feldern und verschlüsselter Übertragung, vollständige Pflichtangaben im Impressum, Bilder aufbereitet.
SIE GEBEN FREI
Jeder Text geht vor der Veröffentlichung durch Ihre Durchsicht. Formulierungen, die als Erfolgsversprechen oder als Spezialisierung gelesen werden könnten, markiere ich grundsätzlich — entscheiden müssen Sie oder Ihre Kammer.
NICHT ENTHALTEN
Keine Auslegung von BRAO oder BORA, keine Bewertung einer Rüge, keine Mandantenakquise, keine Bewertungsbetreuung und keine Fotoaufnahmen vor Ort. Was gebaut wird, gehört Ihrer Kanzlei — Domain und Zugänge laufen auf Sie, ein Wechsel bleibt jederzeit möglich.

DAS FORMULAR
Ins Kontaktformular gehört ein Hinweis
Dass mit dem Absenden noch kein Mandat entsteht. Ein Satz, der spätere Missverständnisse ausräumt — und der auf fast keiner Kanzleiseite steht.
Struktur und Technik entscheiden.
Für wen
Der Aufbau ist derselbe. Was sich unterscheidet, sind die Fragen, die Ihre Kunden stellen.

AUTOR UND QUELLEN
Christof Oppermann
Inhaber, 12web · Neuss · Über mich
Baut seit 15 Jahren Websites, unter anderem für Kanzleien im Rhein-Kreis Neuss und in NRW. Die häufigste Frage im Erstgespräch ist nicht, wie man mehr Mandate bekommt, sondern was man überhaupt schreiben darf. Diese Seite ist die Antwort darauf — als Überblick, nicht als Auskunft.
Inhaltlich geprüft am 24. August 2026. Grundlage: § 43b BRAO, §§ 6 bis 10 BORA in der Fassung ab 1. Dezember 2025, UWG, § 5 DDG. Diese Seite ist ein Überblick und keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Rechtsanwaltskammer.
01
§ 43b Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundesrechtsanwaltskammer — Neufassung der §§ 6, 8 und 10 beschlossen am 26. Mai 2025, in Kraft seit 1. Dezember 2025
02
§§ 6 bis 10 Berufsordnung für Rechtsanwälte
gesetze-im-internet.de — gilt neben dem Berufsrecht, insbesondere das Verbot irreführender Werbung
03
Handwerkskammer Düsseldorf — Konjunkturbericht Handwerk
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen aus Kanzleien
Dürfen wir uns Spezialisten für ein Gebiet nennen?
–
Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten und Spezialisierungen sind zulässig, soweit die entsprechende Grundlage besteht. Eng wird es, wenn die Bezeichnung mit einer Fachanwaltschaft verwechselbar ist — genau darum wird gestritten. Eine zurückhaltendere Formulierung ist meist die sicherere Wahl; die Entscheidung liegt bei Ihnen und Ihrer Kammer, nicht bei mir.
Dürfen wir Mandanten oder Fälle nennen?
+
Dürfen wir Ratgeberbeiträge veröffentlichen?
+
Was hat sich zum 1. Dezember 2025 geändert?
+
Was gehört ins Impressum einer Kanzlei?
+
Nicht auffallen. Nicht gefällig sein. Gefunden werden, verstanden werden, angerufen werden. Alles andere an einer Website ist Verzierung.
Erst reden,
dann rechnen.
Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.
Sie schicken das Formular oder rufen an.
Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.
Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.
Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.
In zwei Minuten ausgefüllt
Ihre Angaben gehen verschlüsselt direkt an uns und werden nicht weitergegeben.