Websites für Kanzleien
Wer einen Anwalt sucht, hat ein Problem, das ihn nachts wach hält. Er sucht zuerst nach Vertrauen und erst danach nach einer Rufnummer. Genau das macht eine Kanzleiseite schwieriger als jede andere — und das Berufsrecht setzt zusätzlich Grenzen.
Das Problem ist da.
Gesucht wird abends.
Ab jetzt Sie.
Wer eine Kündigung im Briefkasten hat, sucht nicht am Montag im Büro, sondern am Sonntagabend auf dem Sofa. Erreichbar ist dann nur, wer eine Seite hat.
ZWEI KANZLEIEN
Beide sachlich, nur eine hilfreich
Beide Seiten halten das Berufsrecht ein. Nur bei einer von beiden greift jemand zum Telefon.
KORREKT UND STUMM

Rechtsgebiete als Liste, ein Kanzleifoto, die Anschrift. Nichts davon ist falsch, und nichts davon beantwortet eine einzige Frage, die ein Mandant vor dem Anruf hat.
SACHLICH UND HILFREICH

Dieselben Rechtsgebiete, aber jedes häufig gesuchte Thema mit eigener Seite. Dazu ein Gesicht mit Werdegang und ein Abschnitt darüber, wie das Erstgespräch abläuft und was es kostet.
Der Unterschied liegt nicht im Ton, sondern in der Menge an Antwort
Die zweite Seite ist nicht lauter als die erste. Sie ist ausführlicher. Genau das meint sachlich unterrichten — und es ist der Teil des Berufsrechts, der am häufigsten übersehen wird, weil alle nur auf die Grenzen schauen.

DER VERGLEICH
Ein Mandant vergleicht keine Kanzleien
Er vergleicht, wer sein Problem beschreiben kann. Wer die Lage benennt, in der jemand steckt, wird gewählt — nicht wer die längste Gebietsliste hat.
Beide sachlich, nur eine wird gefunden.
DIE LAGE
Zwischen Zurückhaltung und Marktschreierei
Kanzleiseiten kippen fast immer in eine von zwei Richtungen. Beide entstehen aus derselben Unsicherheit darüber, was das Berufsrecht überhaupt erlaubt.
01
Die eine Hälfte sagt nichts
Eine Liste von Rechtsgebieten, ein Kanzleifoto, eine Anschrift. Sachlich einwandfrei und für einen Mandanten nutzlos: Er erfährt nicht, wie ein Erstgespräch abläuft, was es kostet und mit wem er es zu tun hat. Zurückhaltung ist keine Vorschrift — sie ist eine Auslegung, die viele vorsichtshalber wählen. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter Anwaltswerbung: Was auf die Kanzlei-Website darf. Ausführlich unter Rechtsgebiete.
02
Die andere Hälfte übertreibt
Erfolgsquoten, Superlative, der Begriff Spezialist ohne entsprechende Qualifikation. Das ist der Bereich, in dem tatsächlich abgemahnt wird — häufig von Kollegen. Und es wirkt bei genau den Mandanten am schlechtesten, die man gewinnen will.
Hinweis aus der Praxis
Ein Bereich, der drei Monate nach Veröffentlichung keine Zugriffe bekommt, hat meist kein Textproblem, sondern ein Nachfrageproblem: Nach dem Thema wird in dieser Region nicht gesucht. Deshalb steht bei uns die Recherche vor dem ersten Satz.
„Wir haben zwei Jahre eine schöne Seite gehabt und nicht einen einzigen Anruf darüber bekommen. Niemand hat uns gesagt, dass die Struktur fehlt.“
Inhaber eines Sanitärbetriebs, 14 Mitarbeiter, Rhein-Kreis Neuss
Zusammengefasst: Sichtbarkeit entsteht nicht aus Gestaltung, sondern aus Abdeckung. Wer viele Fragen vollständig beantwortet, wird oft gefunden — wer eine Seite hat, einmal.
OHNE ANFRAGE
Was eine Kanzleiseite kostet
Fünf Entscheidungen, ein Preis. Sie sehen die Zahl, bevor Sie Ihre Adresse angeben — und Sie bekommen sie auch, wenn Sie danach nicht anrufen.
Feste Preise
Keine Anfrage nötig
Kein Newsletter
Dauert etwa drei Minuten
Struktur entsteht
/kanzleien/
/kanzleien/werbung/
/kanzleien/bewertungen/
/kanzleien/rechtsgebiete/
Jeder Posten hat seinen Preis, und der steht vor dem ersten Termin fest. Was Ihre Website kostet, ergibt sich aus dem, was sie wirklich braucht – nicht aus einem Paket.
WAS AUF KANZLEISEITEN FEHLT
Vier Lücken, die den Anruf verhindern
Keine davon hat mit Berufsrecht zu tun. Alle vier dürften dastehen — sie stehen nur meistens nicht da.
01
Es steht nicht, wie ein Erstgespräch abläuft
Was passiert nach dem Anruf, wie lange dauert es, was soll der Mandant mitbringen, was kostet die erste Beratung. Wer davor Angst hat, ruft nicht an — und wer es hinschreibt, nimmt genau diese Angst weg. Das ist sachliche Unterrichtung im besten Sinn.
02
Es steht kein Mensch dahinter
Kein Gesicht, kein Werdegang, keine Angabe seit wann. Bei einer Entscheidung, bei der es um die eigene Existenz gehen kann, ist das die wichtigste fehlende Information — und die am leichtesten zu ergänzende.
03
Die Rechtsgebiete sind eine Liste
Zwölf Stichworte untereinander. Ein Mandant sucht aber nicht nach Arbeitsrecht, sondern nach Kündigung erhalten was tun. Jedes gesuchte Thema braucht eine eigene Seite, die die Frage tatsächlich beantwortet — sonst wird die Kanzlei nur unter ihrem Namen gefunden.
04
Das Kontaktformular passt nicht zum Mandat
Ein offenes Nachrichtenfeld lädt dazu ein, den ganzen Fall hineinzuschreiben — unverschlüsselt, vor jedem Mandatsverhältnis. Besser sind wenige, klar begrenzte Felder, verschlüsselte Übertragung und ein Hinweis, was in dieser Nachricht noch nichts zu suchen hat.

Vier Lücken — keine davon hat mit Berufsrecht zu tun.
Vier Lücken — keine davon hat mit Berufsrecht zu tun.
PFLICHTANGABEN
Das Impressum einer Kanzlei ist länger
Über die üblichen Angaben hinaus gehören bei Rechtsanwälten dazu: die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Rechtsanwaltskammer, die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen samt Fundstelle — und die Berufshaftpflichtversicherung mit Name, Anschrift und räumlichem Geltungsbereich.
4
Angaben, die häufig fehlen
Am häufigsten fehlt die Berufshaftpflicht. Sie wird bei allgemeinen Impressumsvorlagen regelmäßig vergessen.
Dazu kommt ein Detail, das viele Datenschutzerklärungen noch falsch haben: Das Telemediengesetz gibt es nicht mehr, die Informationspflichten stehen im Digitale-Dienste-Gesetz. Wer in seinen Rechtstexten noch auf das TMG oder das TTDSG verweist, sollte das bei der nächsten Überarbeitung angleichen — inhaltlich ändert sich wenig, aber es fällt genau den Lesern auf, die es beurteilen können.

Die Pflichtangaben sind schnell ergänzt — sie fehlen nur oft.
Nummer oben, Gewerk im ersten Satz, Ort auf jeder Seite. Auf dem Telefon lesbar, bevor der Daumen wischt.
BERUFSRECHT
Was geht, was nicht
Vier Punkte, an denen sich in der Praxis entscheidet, ob eine Kanzleiseite angreifbar ist. Stand August 2026 — und ausdrücklich keine Rechtsberatung.
| Thema | Zulässig | Problematisch |
|---|---|---|
| Schwerpunkte benennen | Tätigkeitsschwerpunkte und Fachanwaltstitel, sofern nachweisbar | Bezeichnungen wie Spezialist ohne entsprechende Qualifikation |
| Erfolge zeigen | Sachliche Darstellung der Tätigkeit, veröffentlichte Fachbeiträge | Erfolgsquoten und Umsatzzahlen, wenn sie irreführen |
| Mandanten nennen | Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten | Referenzen ohne Zustimmung — berührt zugleich die Verschwiegenheit |
| Ansprache | Information über die berufliche Tätigkeit, auch ausführlich | Werbung, die auf ein konkretes Einzelmandat gerichtet ist |
Grundlage sind § 43b BRAO und die §§ 6 bis 10 BORA. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Kammer oder ein Kollege — eine Agentur darf das nicht bewerten.
Kanzleien · die Seiten dieses Bereichs
Was eine Kanzleiseite tragen muss
Drei Fragen, die vor jedem Mandat stehen — und die das Berufsrecht ausdrücklich zulässt.
Seite 01
Anwaltswerbung
§ 43b BRAO klingt nach Verbot und ist keines. Was sachliche Unterrichtung erlaubt, wo es eng wird und was sich zum 1.12.2025 geändert hat.
Zur Seite →
Seite 02
Bewertungen für Kanzleien
Bewertet werden Sie ohnehin. Was beim Bitten, Antworten und Zeigen berufsrechtlich zulässig ist — und wo es tatsächlich eng wird.
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Seite 03
Rechtsgebiete auf der Kanzlei-Website
Niemand sucht nach Arbeitsrecht — gesucht wird die Kündigung von heute. Wie aus acht Gebieten zwei bis vier Seiten werden, die gefunden werden.
Zur Seite →
Seite 04 · in Vorbereitung
Erstberatung anbahnen
Der Weg von der Frage zum Termin - und warum Preise hier anders wirken.
Noch kein Inhalt
Seite 05 · in Vorbereitung
Fachanwaltstitel zeigen
Was Sie fuehren duerfen, wie Sie es belegen und wo es hingehoert.
Noch kein Inhalt
Seite 06 · in Vorbereitung
Mandantenanfragen und Datenschutz
Was ein Formular in einer Kanzlei duerfen muss - und was nicht.
Noch kein Inhalt

WAS GEHT
Zwischen Zurückhaltung und Unsichtbarkeit
Das Berufsrecht verbietet Werbung nicht — es verbietet unsachliche Werbung. Wer daraus Schweigen macht, verzichtet freiwillig auf das, was erlaubt ist.
Was geht, was nicht.
Von 5 Seiten auf 23.
Nach Plan.
Texte, Bilder und Leistungen waren im Betrieb längst da. Sie standen nur alle auf derselben Seite. Wir haben sie auseinandergezogen, jede bekam ihre eigene Adresse — und Google fand sie.

Die letzte Durchsicht liegt bei Ihnen — aus gutem Grund.
WAS 12WEB ÜBERNIMMT
Struktur und Technik — die berufsrechtliche Freigabe bleibt bei Ihnen
Bei Kanzleien ist die Aufgabenteilung besonders klar, und das ist kein Zufall: Als Agentur dürfen wir das Berufsrecht nicht auslegen. Was wir können, ist alles andere.
ENTHALTEN
Struktur für Ihre Rechtsgebiete und die Fragen dahinter, Texte aus Ihren Antworten, vollständige Pflichtangaben im Impressum einschließlich Berufshaftpflicht, verschlüsselte Übertragung und ein Kontaktformular mit klar begrenzten Feldern.
SIE GEBEN FREI
Jeder Text geht vor der Veröffentlichung durch Ihre Durchsicht. Was berufsrechtlich heikel sein könnte, markiere ich — entscheiden müssen Sie oder Ihre Kammer. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern die Grenze des Erlaubten.
NICHT ENTHALTEN
Keine Auslegung von § 43b BRAO oder der BORA, keine Bewertung einer Abmahnung, keine Formulierung, die berufsrechtlich verbindlich sein soll. Auch keine Mandantenakquise und keine Bewertungsbetreuung. Was gebaut wird, gehört Ihrer Kanzlei: Domain und alle Zugänge laufen auf Sie, ein Wechsel bleibt jederzeit möglich, und der Weiterbau ist monatlich kündbar. Ausführlich unter Bewertungen für Kanzleien.

DER UMFANG
Struktur und Technik entscheiden
Sechs bis neun Seiten, nach Anlässen geordnet, dazu ein Impressum, das die Kammerangaben trägt. Der Ton bleibt zurückhaltend — die Struktur macht die Arbeit.
Das Impressum einer Kanzlei trägt mehr.
Drei Schritte, die in dieser Reihenfolge passieren müssen. Wer beim ersten scheitert, erlebt die anderen beiden nie.
Schritt eins besprechenWORAN ENTSCHIEDEN WIRD
Ein Mandant vergleicht keine Kanzleien — er sucht eine
Wer eine Kündigung, eine Anzeige oder einen Erbstreit im Kopf hat, geht nicht systematisch vor. Er sucht jemanden, bei dem er ein gutes Gefühl hat, und hört dann auf zu suchen.
Was Vertrauen schafft
Ein Gesicht mit Namen, ein Werdegang, die Angabe seit wann und in welchen Bereichen. Dazu die Beschreibung, wie ein Erstgespräch abläuft und was es kostet. Nichts davon berührt das Sachlichkeitsgebot — im Gegenteil, es ist genau die Information über die berufliche Tätigkeit, die das Berufsrecht ausdrücklich erlaubt.
Was Vertrauen kostet
Superlative, Erfolgsquoten und ein Ton, der nach Werbung klingt. Bei einem Mandanten, der ein ernstes Problem hat, löst das eher Misstrauen aus als Zustimmung. Der Unterschied zu anderen Branchen: Hier wirkt Zurückhaltung im Ton besser — aber nicht Zurückhaltung im Inhalt.
DIE EINFACHSTE PROBE
Lesen Sie Ihre eigene Seite mit den Augen von jemandem, der morgen früh anrufen möchte und nicht weiß, was ihn erwartet. Was er nicht findet, hält ihn vom Anruf ab.
„Eine Stadtseite ohne eigene Inhalte ist eine Behauptung. Mit eigenen Inhalten ist sie ein Nachweis.“
Aus unserem Bauplan-Leitfaden, Abschnitt „Regionale Bereiche“
Deshalb geht es auf einer Kanzleiseite weniger um Darstellung als darum, dem Leser die Unsicherheit zu nehmen.
DER WEG EINES MANDANTEN
Was zwischen Problem und Anruf passiert
Vier Schritte, oft innerhalb weniger Tage. An dreien davon entscheidet Ihre Seite mit.
DAS PROBLEM
Erst wird gelesen, nicht gesucht
Kündigung, Unfall, Erbstreit, Schreiben vom Amt. Der erste Schritt ist fast nie die Suche nach einem Anwalt, sondern die Suche nach dem, was jetzt passiert. Wer diese Frage beantwortet, wird gefunden, bevor jemand überhaupt an eine Kanzlei denkt.
DIE AUSWAHL
Zwei bis drei Namen bleiben übrig
Eine Empfehlung aus dem Bekanntenkreis, ein Name aus der Suche, vielleicht eine Bewertungsplattform. Jeder dieser Namen wird nachgeschlagen — und dabei fällt raus, wer nichts vorzuweisen hat.
DIE HÜRDE
Was kostet mich das Gespräch?
Die Frage, die den Anruf am häufigsten verhindert. Wer die Erstberatung und ihre Kosten offen beschreibt, nimmt genau diese Hürde weg — und sortiert nebenbei die aus, bei denen es ohnehin nicht gepasst hätte.
Ab Monat 6 · Laufender Zustand
Die Struktur wächst weiter
Jeden Monat entstehen neue Bereiche entlang des Bauplans: weitere Leistungen, weitere Städte, weitere Antworten. Jeder neue Bereich stärkt die vorhandenen, weil er zusätzliche Verbindungen in dieselbe Struktur bringt.
Zusammengefasst: Vier bis sechs Wochen bis zur fertigen Seite, drei bis sechs Monate bis zur ersten messbaren Bewegung, etwa ein Jahr bis zu einem belastbaren Zustand.
Für wen
Der Aufbau ist derselbe. Was sich unterscheidet, sind die Fragen, die Ihre Kunden stellen.

AUTOR UND QUELLEN
Christof Oppermann
Inhaber, 12web · Neuss · Über mich
Baut seit 15 Jahren Websites, überwiegend für Handwerksbetriebe, Praxen und Kanzleien im Rhein-Kreis Neuss und in NRW. Bei Kanzleien ist die häufigste Frage im Erstgespräch nicht, was möglich ist, sondern was erlaubt ist — und die Antwort fällt fast immer großzügiger aus, als erwartet wurde. Diese Seite fasst zusammen, was ich in diesen Gesprächen erkläre.
Inhaltlich geprüft am 24. August 2026. Grundlage: § 43b BRAO, §§ 6 bis 10 BORA in der Fassung ab 1. Dezember 2025, § 5 DDG, DSGVO. Diese Seite ist ein Überblick und keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Rechtsanwaltskammer.
01
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 43b Werbung
Bundesrechtsanwaltskammer — Einzelheiten der Werbung, Benennung von Mandanten, Teilbereiche der Berufstätigkeit
02
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), §§ 6 bis 10 — §§ 6, 8 und 10 neu gefasst, in Kraft seit 1. Dezember 2025
gesetze-im-internet.de — Nachfolgeregelung des früheren § 5 TMG
03
Handwerkskammer Düsseldorf — Konjunkturbericht Handwerk
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5 Allgemeine Informationspflichten
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen aus Kanzleien
Darf ich als Anwalt überhaupt werben?
–
Ja. Werbung ist erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf ein Einzelmandat gerichtet ist. Der Spielraum ist größer als vielfach angenommen: Rechtsgebiete, Schwerpunkte, Werdegang, Fachbeiträge, der Ablauf eines Erstgesprächs — all das ist sachliche Unterrichtung. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Kammer.
Darf ich Mandanten oder Fälle nennen?
+
Darf ich mich Spezialist nennen?
+
Soll ich die Kosten der Erstberatung nennen?
+
Wie steht es um das Kontaktformular und die Verschwiegenheit?
+
Wer ein Dach, eine Heizung oder einen Elektriker braucht, tippt zwei Wörter ins Telefon und ruft den ersten Betrieb an, der seriös aussieht und eine Nummer zeigt. Empfehlung bringt weiter Arbeit. Sie bringt nur keine neuen Kunden nach.
der Anfragen an Handwerksbetriebe kommen vom Mobiltelefon. Wer dort nicht lesbar ist, wird nicht angerufen.
entscheiden, ob jemand bleibt oder zurück zur Trefferliste geht. Danach ist er beim Nachbarbetrieb.
Erst reden,
dann rechnen.
Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wenn wir die Falschen sind, sagen wir es im Telefonat.
Sie schicken das Formular oder rufen an.
Antwort am selben Werktag, bis 18 Uhr.
Telefonat, eine Stunde, zum Wunschtermin.
Festpreisangebot auf einer Seite, schriftlich.
In zwei Minuten ausgefüllt
Ihre Angaben gehen verschlüsselt direkt an uns und werden nicht weitergegeben.